Früher oder später muss sich jeder mit dem Thema Krankenversicherung auseinandersetzen. In Deutschland gibt es nämlich eine Krankenversicherungspflicht.
Die Krankenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung, in die jeder normale Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin einzahlt. Zur Sozialversicherung gehören außerdem noch: Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Ob du dich während deines Praktikums selbst bei einer Krankenkasse versichern musst und verpflichtet bist, Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wir sagen dir, in welchem Fall du dich selbst um eine Versicherung kümmern und mit welchen Sozialabgaben du rechnen musst.
In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht. Du musst also auch als Praktikant bzw. Praktikantin krankenversichert sein.
Welche Krankenversicherung für dich in Frage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn du noch keine 25 Jahre alt bist und weniger als 520 Euro pro Monat verdienst, bleibst du beispielsweise über die Krankenkasse deiner Eltern mitversichert.
Sozialversicherungsbeiträge musst du nur zahlen, wenn du ein Praktikumsgehalt bekommst. Wie viel du von deinem Gehalt in die Sozialversicherung einzahlen musst, lässt sich nicht so einfach sagen. Entscheidend ist dabei vor allem, ob du an einer Uni eingeschrieben bist und wie viel du im Praktikum verdienst.
Für ein Auslandspraktikum reicht eine deutsche Krankenversicherung meistens nicht aus. Für ein Praktikum außerhalb der EU brauchst du auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung. Welche Versicherung für dich und dein Praktikum die Geeignetste ist, erfragst du am besten bei deiner Krankenkasse.
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Die meisten machen bereits als Schüler oder Schülerinnen ihr erstes Praktikum. Aber keine Sorge: In deinem Schülerpraktikum musst du dir noch keine Gedanken über das Thema Krankenversicherung machen. Bis zu deinem 25. Geburtstag hast du Anspruch auf Familienversicherung und bist über die gesetzliche Krankenversicherung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten mitversichert.
Wenn deine Eltern privat versichert sind, gilt die Familienversicherung für dich nicht. In diesem Fall solltest du aber ohnehin schon selbst bei der privaten Krankenversicherung deiner Eltern versichert sein. Sprich sie einfach mal darauf an.
Allgemein gilt: Du musst als Praktikant oder Praktikantin krankenversichert sein. Das geht entweder über die Familienversicherung (wenn du Anspruch darauf hast) oder indem du selbst eine Krankenversicherung abschließt.
Als Familienversicherung wird die kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen (z. B. Kindern oder Lebenspartern) in der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet. Damit du Anspruch darauf hast, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Über die gesetzliche Krankenversicherung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten kannst du mitversichert bleiben, solange du…
Wenn du nicht über deine Eltern, sondern über deinen Ehe- oder Lebenspartner familienversichert bist, endet dein Anspruch übrigens nicht mit deinem 25. Geburtstag. Die Einkommensgrenze von 538 Euro gilt aber auch in diesem Fall.
Wenn du Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet hast, kannst du auch über deinen 25. Geburtstag hinaus familienversichert bleiben. Und zwar so lange, wie dein Dienst gedauert hat. Beispiel: Du hast zwölf Monate Bundesfreiwilligendienst geleistet, also hast du zwölf Monate länger Anspruch auf Familienversicherung.
Wenn du in deinem Praktikum mehr als 538 Euro im Monat verdienst, übst du eine sogenannte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus und bist über deinen Arbeitgeber pflichtversichert. Das heißt: Deine Beiträge zur Sozialversicherung werden direkt von deinem Gehalt abgezogen. Verdienst du im Praktikum aber weniger als 538 Euro oder überhaupt nichts, musst du die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst an deine Krankenkasse überweisen.
Ein freiwilliges Praktikum ist jedes Praktikum, das nicht in deiner Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist. Welche Beiträge zur Sozialversicherung du in einem freiwilligen Praktikum leisten musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Übersicht: Welche Sozialversicherungsbeiträge du in deinem freiwilligen Praktikum zahlen musst
Als geringfügig Beschäftigter kannst du dich von der Rentenversicherung befreien lassen. Dafür musst du einen schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber einreichen.
Welche Bedingungen du für das Werkstudentenprivileg erfüllen musst, sagen wir dir in unserem Werkstudenten-Ratgeber:
Was bedeutet Werkstudentenprivileg? Und was ist überhaupt ein Werkstudent? Wir klären dich auf!
Als Pflichtpraktikum gilt ein Praktikum, wenn es in deiner Schul-, Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist. Meistens findet so ein Praktikum im Laufe deiner Ausbildung oder Studienzeit statt, es gibt aber auch Ausnahmen: In manchen Studienordnungen ist vorgeschrieben, dass du ein sogenanntes Vorpraktikum absolvieren musst, um überhaupt zum Studium zugelassen zu werden. Und manchmal wird auch ein Nachpraktikum verlangt, dass du nach deinem Abschluss noch machen musst.
Der große Unterschied: Bei einem Vor- oder einem Nachpraktikum bist du kein eingeschriebener Student. Und das ist entscheidend bei der Frage, ob du Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst oder nicht.
Übersicht: Welche Sozialversicherungsbeiträge du in deinem Pflichtpraktikum zahlen musst
Wenn du als Praktikant oder Praktikantin Anspruch auf Familienversicherung hast, ist das natürlich der Jackpot: Du musst dich um nichts kümmern und nichts zahlen. Das ändert sich aber schlagartig, wenn du 25 wirst oder mehr als 538 Euro im Monat verdienst. In der Regel musst du als Student oder Studentin aber zumindest noch nicht die vollen Krankenkassenbeiträge zahlen – dafür sorgt die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS).
Anspruch auf die Krankenversicherung der Studenten hast du, wenn du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben und noch nicht 30 Jahre alt bist. Mit deinem 30. Geburtstag endet der Anspruch leider – auch, wenn du weiterhin studierst.
Für die studentische Krankenversicherung kannst du dich einfach bei einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl versichern. Die Kosten sind überall gleich: Für die Krankenversicherung zahlen Studierende monatlich rund 110 bis 130 Euro.
Du musst als Praktikant oder Praktikantin die vollen Krankenkassenbeiträge zahlen, wenn du …
Die Höhe deines monatlichen Versicherungsbeitrags richtet sich nach deinem Einkommen und ist von Krankenkasse zu Krankenkasse leicht unterschiedlich.
Wie viel du monatlich für deine Krankenversicherung zahlen musst, kannst du mit einem Beitragsrechner ganz leicht herausfinden. Such dafür bei Google einfach nach „Krankenkasse Beitragsrechner“.
Anstatt dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu registrieren, kannst du dich natürlich auch über private Krankenversicherung versichern. Als Privatversicherter hast du gegenüber gesetzlich Versicherten viele Vorteile: Zum Beispiel kürzere Wartezeiten auf Facharzttermine oder Einzelzimmer und Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus.
Ob sich das für dich lohnt und vor allem, ob du es dir leisten kannst, musst du selbst entscheiden – private Krankenkassen sind in der Regel nämlich deutlich teurer als gesetzliche Versicherungen. Die Beitragshöhen unterscheiden sich dabei von Krankenkasse zu Krankenkasse.
Wenn du dich für eine private Krankenversicherung entscheidest, musst du dich zunächst von deiner Versicherungspflicht befreien lassen. Das machst du mit einem schriftlichen Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse, den du bis spätestens drei Monate nach deiner Immatrikulation einreichen musst.
Aber Achtung: Wenn du dich einmal von der Versicherungspflicht hast befreien lassen, kannst du erst nach deinem Studienabschluss wieder zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln!
Wenn du ein Praktikum im Ausland machen willst, reicht eine deutsche Krankenversicherung oft nicht. Mit einer gesetzlichen Versicherung besteht innerhalb der Europäischen Union zwar eine Grundsicherung, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist aber auch bei einem Praktikum in einem EU-Land nur zu empfehlen. Außerhalb der EU musst du auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Es gibt viele spezielle Auslandsversicherungen für Studenten und junge Leute, mit denen sie während ihres Auslandsaufenthaltes krankenversichert sind. Wie viel dich so eine Auslandskrankenversicherung kostet, ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Wo machst du dein Auslandspraktikum? Wie lang ist dein Aufenthalt in dem Land? Wie alt bist du? Bist du Student oder Studentin? Welche Leistungen soll die Versicherung abdecken?
Vor einem Praktikum im Ausland solltest du dich daher genau informieren, welche Versicherung die beste für deine Bedürfnisse ist. Frag dafür doch einfach mal bei deiner Krankenkasse bzw. der Krankenkasse deiner Eltern nach, welche Angebote es dort gibt.
Ja, auch wenn du über das Erasmus-Programm ein Auslandspraktikum machst, musst du dich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. „Die Teilnahme am Erasmus-Programm beinhaltet keinerlei Versicherungsschutz“, heißt es auf der Erasmus-Webseite.
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