Ein ganzes Jahr lang als Praktikant oder Praktikantin arbeiten? Da machen wahrscheinlich nur die wenigsten Freudensprünge. Aber tatsächlich ist so ein Jahrespraktikum teilweise notwendig oder zumindest sehr sinnvoll: als Einstiegsqualifikation für eine Ausbildung, als Teil des Fachabiturs oder zur Überbrückung von Wartezeiten nach dem Schulabschluss.
Ein Jahrespraktikum macht man in der Regel als Teil des Fachabiturs, als Einstiegsqualifikation für eine Ausbildung oder als freiwilliges Jahrespraktikum zur Überbrückung von Wartezeiten vor dem Studium.
Ob man im Jahrespraktikum ein Gehalt bekommt, hängt ganz von der Art des Praktikums ab. Ist das Jahrespraktikum Teil des Fachabiturs, besteht kein Anspruch auf ein Gehalt. Ist es ein freiwilliges Praktikum vor dem Studium, bekommt man auf jeden Fall den gesetzlichen Mindestlohn. Und auch beim Jahrespraktikum als Einstiegsqualifikation bekommt man zumindest ein kleines Gehalt.
Zum Fachabitur gehört immer auch ein praktischer Teil. Wie genau dieser aussieht, hängt davon ab, wo du dein Fachabi machst: an einer Fachoberschule (FOS) oder über die gymnasiale Oberstufe.
Wenn du für dein Fachabi eine Fachoberschule besuchst, machst du normalerweise in der 11. Jahrgangsstufe ein sogenanntes einschlägiges, gelenktes Praktikum mit einem Umfang von 800 bis 960 Stunden. Die genaue Stundenanzahl ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das macht etwa 20 bis 24 Wochen bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Da das Praktikum über das gesamte Schuljahr verteilt wird, kann man hier von einem Jahrespraktikum sprechen.
„Gelenkt“ bedeutet in diesem Fall, dass deine Berufsschule bzw. deine Lehrer dir während der Praktikumszeit beratend zur Seite stehen, dich aber nicht direkt beaufsichtigen. „Einschlägig“ heißt, dass du das Praktikum in einem Unternehmen oder einer Einrichtung absolvieren musst, die der gleichen Fachrichtung zugeordnet wird wie der berufsbezogene Unterricht, den du in der Schule besuchst.
Du kannst dein Fachabitur auch über ein Gymnasium oder ein berufliches Gymnasium machen. Dabei ist der schulische Teil im G8-Modell nach der 11. Jahrgangsstufe und im G9-Modell nach der 12. Jahrgangsstufe abgeschlossen. Den beruflichen Teil erledigst du anschließend mit einem einjährigen Berufspraktikum.
Im Vergleich mit dem Praktikum an einer Fachoberschule kannst du deinen Praktikumsbetrieb freier wählen. Das liegt daran, dass keine Einschlägigkeit zu einer bestimmten Fachrichtung erforderlich ist. Wenn du aber bereits eine Idee hast, welchen Beruf du machen willst oder was du studieren willst, solltest du das bei deiner Praktikumswahl natürlich berücksichtigen.
Das Jahrespraktikum nach der gymnasialen Oberstufe muss in der Regel in Vollzeit absolviert werden.
Was den Punkt Bezahlung angeht, haben wir leider eine schlechte Nachricht für dich: Weil so ein Jahrespraktikum fürs Fachabi zum Teil deiner Berufsausbildung gehört, hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Gehalt. Auch nicht auf den Mindestlohn. Viele Unternehmen bezahlen ihren Praktikantinnen und Praktikanten aber zumindest eine kleine Aufwandsentschädigung.
Wann bekommt man im Praktikum Gehalt und wann nicht? Hier findest du alle relevanten Infos rund ums Praktikumsgehalt.
Wenn du nach deinem Schulabschluss nicht direkt eine passende Ausbildungsstelle findest oder du einen Beruf erstmal ausführlich kennenlernen willst, bevor du dich auf eine Ausbildung festlegst, kannst du ein Praktikum als Einstiegsqualifikation machen. Ziel ist es, dass du am Ende der Praktikumszeit eine Ausbildungsstelle bekommst bzw. dich dazu entscheidest, im Betrieb eine Ausbildung zu machen.
Das Praktikum als Einstiegsqualifizierung dauert meistens zwölf Monate und wird in Vollzeit absolviert. In Absprache mit dem Praktikumsbetrieb kann es aber auch kürzer gehen oder in Teilzeit absolviert werden.
Während deines Praktikums arbeitest du allerdings nicht nur im Betrieb, sondern besuchst auch die Berufsschule. Nach Ende des Praktikums erhältst du ein Zeugnis, außerdem kannst du bei der zuständigen Kammer (z. B. IHK) ein Zertifikat über deine Qualifikationen beantragen. Beginnst du nach dem Jahrespraktikum eine Ausbildung im gleichen oder einem ähnlichen Beruf, kann die Praktikumszeit auf die Dauer deiner Ausbildung angerechnet werden.
Gute Nachricht: Machst du ein Praktikum als Einstiegsqualifizierung, wirst du auf jeden Fall bezahlt. Zwar wirst du nicht reich, aber mit 262 Euro kannst du mindestens rechnen. Diesen Betrag erhält dein Arbeitgeber nämlich von der Bundesagentur für Arbeit erstattet (Stand: Januar 2025).
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Längst nicht jeder bekommt nach dem Schulabschluss direkt den Studienplatz seiner Träume. Für viele Studiengänge braucht man nämlich einen bestimmten Abi-Notendurchschnitt, den Numerus Clausus (NC). Ist dein Schnitt schlechter, heißt das aber nicht direkt, dass du niemals zugelassen wirst – oft bleiben noch Plätze frei oder bereits zugelassene Studentinnen und Studenten entscheiden sich doch für ein anderes Studium. Dann kannst du auch mit schlechterem NC noch nachrücken. Dabei kommen sogenannte Wartesemester ins Spiel: Wer nach seinem Abitur länger gewartet hat, wird bevorzugt. Als Wartesemester wird dabei jedes halbe Jahr nach deinem Abi gewertet, in dem du nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst.
Wenn du also weißt, dass du noch eine gewisse Zeit warten musst, bis du ins Studium starten kannst, ist ein Jahrespraktikum eine großartige Option. Das hat mehrere Gründe.
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Wenn du vor deinem Studium ein Jahrespraktikum machst, gilt das als freiwilliges Praktikum. Das heißt: Du wirst auf jeden Fall bezahlt! In einem freiwilligen Praktikum hast du nämlich ab einer Praktikumsdauer von drei Monaten Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Aktuell beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde (Stand: Januar 2025). Wenn du 40 Stunden pro Woche arbeitest, bekommst du also ein monatliches Brutto-Gehalt von ca. 2.050 Euro.
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