Der Name sagt es ja schon: Ein freiwilliges Praktikum machst du komplett aus eigener Motivation heraus und nicht, weil es im Lehrplan deiner Schule oder in der Prüfungsordnung deines Studiengangs vorgeschrieben ist. Ein Praktikum ohne Studium, ohne laufende Ausbildung und ohne, dass du noch zur Schule gehst, ist also immer ein freiwilliges Praktikum.
Im Vergleich mit einem Pflichtpraktikum hat ein freiwilliges Praktikum neben Vor- auch ein paar Nachteile. Auch rechtlich gibt es einige Unterschiede. Auf dieser Seite erfährst du alles, was du über freiwillige Praktika wissen musst: Warum lohnt sich ein freiwilliges Praktikum überhaupt? Welche Rechte und Pflichten hab ich als Praktikant? Hab ich Anspruch auf Gehalt? Muss ich Beiträge zur Sozialversicherung leisten? Und natürlich findest du hier auch aktuelle Stellen für freiwillige Praktika.
Es gibt viele gute Gründe für ein freiwilliges Praktikum. Zum Beispiel erhältst du einen authentischen Einblick in eine Branche und kannst so herausfinden, ob du deine berufliche Zukunft in diesem Bereich siehst. Außerdem sammelst du praktische Berufserfahrung, die sich auch gut im Lebenslauf macht und du hast die Chance, nützliche Kontakte zu knüpfen.
Einen generellen Anspruch auf Bezahlung hast du im freiwilligen Praktikum nicht. Du bekommst ein Gehalt, wenn dein Praktikum länger als drei Monate dauert, das Praktikum keinerlei Bezug zu deiner beruflichen Ausbildung hat oder du dein Studium oder deine Berufsausbildung bei Praktikumsbeginn bereits abgeschlossen hast.
Eine gesetzliche Regelung, wie lange ein freiwilliges Praktikum dauern darf, gibt es nicht. Meistens dauern freiwillige Praktika jedoch höchstens drei Monate, da der Arbeitgeber ansonsten verpflichtet ist, den Mindestlohn zu bezahlen.
Du gehst weder gerade zur Schule, noch machst du eine Ausbildung oder ein Studium? Dann fragst du dich vielleicht, warum du überhaupt ein Praktikum machen solltest. Du brauchst es ja immerhin nicht für deinen Abschluss. Das sagen wir dir gern – es gibt nämlich viele gute Gründe für ein freiwilliges Praktikum.
In erster Linie machst du ein Praktikum immer für dich selbst und nicht für deine Schule oder Uni, einen Lehrer oder Dozenten. Du erhältst im Praktikum einen Einblick ins Berufsleben und in ein Unternehmen oder eine Branche. Das kann sehr hilfreich bei der beruflichen Orientierung sein. Außerdem sammelst du praktische Berufserfahrung, die später bei der Bewerbung für einen Job entscheidend sein kann. Jedes Praktikum wertet deinen Lebenslauf auf!
Der große Vorteil am freiwilligen Praktikum gegenüber einem Pflichtpraktikum ist, dass du an keinerlei Vorgaben deiner Schule oder Uni gebunden bist. Du kannst ganz frei entscheiden, wo du dein Praktikum machen möchtest, wie lang dein Praktikum dauern soll und wann du starten möchtest.
Einen generellen Anspruch auf ein Gehalt haben Praktikanten in Deutschland nicht. Im Gegensatz zu einem Pflichtpraktikum hast du in einem freiwilligen Praktikum jedoch eine gute Chance auf eine Vergütung.
Du bekommst im freiwilligen Praktikum Gehalt, wenn du …
Du hast im freiwilligen Praktikum keinen Anspruch auf Gehalt, wenn du …
Ein Orientierungspraktikum ist ein Praktikum, dass du machst, um dich beruflich zu orientieren. Ein Beispiel: Du überlegst, ob du Informatik studieren sollst. Deswegen machst du nach deinem Abitur ein Praktikum bei einer Softwarefirma, um die Arbeit da kennenzulernen.
Als studien- oder ausbildungsbegleitendes Praktikum bezeichnet man ein Praktikum, dass du im Laufe deines Studiums oder deiner Ausbildung absolvierst, um Erfahrungen in deinem Fachbereich zu sammeln. Beispiel: Du studierst Informatik und machst in den Semesterferien ein freiwilliges Praktikum in einer Softwarefirma.
Auch wenn du keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Bezahlung hast, muss das nicht heißen, dass du für deine Arbeit keinen Cent siehst: Viele Arbeitgeber zahlen ihren Praktikanten zumindest eine Aufwandsentschädigung, mit der zum Beispiel die Anfahrtskosten gedeckt werden soll. Oft liegt diese Aufwandsentschädigung bei rund 400 Euro.
Wenn du im freiwilligen Praktikum Anspruch auf eine Bezahlung hast, profitierst du auf jeden Fall vom gesetzlichen Mindestlohn. Dieser beträgt derzeit 12,82 Euro (Stand: Januar 2025). Weniger Brutto-Stundenlohn darf dein Arbeitgeber dir also nicht zahlen – nach oben hin ist aber selbstverständlich keine Grenze gesetzt.
Ein Rechenbeispiel: Wenn du in deinem freiwilligen Praktikum 40 Stunden pro Woche arbeitest, kommst du durch den Mindestlohn bei 20 Arbeitstagen im Monat auf ca. 2.050 Euro brutto.
Hier findest du alle Informationen rund ums Thema Gehalt im Praktikum.
Wenn du während deines Studiums ein freiwilliges Praktikum absolvierst, bekommst du grundsätzlich weiter dein BAföG ausbezahlt. Wichtig ist allerdings, dass das Studium deine Hauptbeschäftigung bleibt – wenn du ununterbrochen BAföG erhalten willst, solltest du freiwillige Praktika daher immer in der vorlesungsfreien Zeit machen.
Bekommst du ein Praktikumsgehalt, musst du dich außerdem auf Kürzungen deiner BAföG-Zahlungen einstellen. Freiwillige Praktika werden nämlich genauso behandelt wie Nebenjobs: Bis zu einem Jahresverdienst von 6.680 Euro (12 x 556 Euro), dem sogenannten Einkommensfreibetrag, bekommst du weiterhin dein volles BAföG (Stand: Januar 2025). Dabei ist egal, ob du die 6.680 Euro an einem Tag oder über das ganze Jahr hinweg verdienst. Überschreitest du den Einkommensfreibetrag, wird der Teil, der darüber hinaus geht, mit deinem BAföG verrechnet.
Auf wie viel deines BAföGs du im freiwilligen Praktikum verzichten musst, kannst du mit einem BAföG-Rechner ausrechnen. Such dafür einfach bei Google nach „BAföG Rechner“.
Ob du dich während deines freiwilligen Praktikums selbst krankenversichern und ob du Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist vor allem, wie viel du im Praktikum verdienst und ob an einer Universität eingeschrieben bist.
In unserem Ratgeber zum Thema Krankenversicherung im Praktikum haben wir aufgelistet, unter welchen Bedingungen du dich in deinem freiwilligen Praktikum selbst versichern musst und mit welchen Beiträgen zur Sozialversicherung du zu rechnen musst:
Hier bekommst du alle Informationen zum Thema Sozialversicherung und Krankenversicherung im Praktikum.
Freiwillige Praktika sind keine rechtsfreie Zone, logisch! Dinge wie die maximale Arbeitszeit oder dein Urlaubsanspruch sind gesetzlich geregelt. In den folgenden Absätzen klären wir dich über die wichtigsten rechtlichen Regelungen bei freiwilligen Praktika auf.
Hast du noch weitere Fragen oder brauchst du ausführlichere Informationen?
In diesem Ratgeber beantworten wir dir alle rechtlichen Fragen, die sich (angehenden) Praktikanten stellen.
Eine Vorgabe, wie lang ein freiwilliges Praktikum dauern darf, gibt es nicht. Theoretisch kannst du nur eine Woche oder ein ganzes Jahr als Praktikant arbeiten. Die Dauer deines Praktikums hat jedoch entscheidenden Einfluss darauf, ob dein Arbeitgeber dir ein Praktikumsgehalt zahlen muss: Ab einer Dauer von drei Monaten hast du bei einem Orientierungspraktikum oder studienbegleitenden Praktikum Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Aus diesem Grund dauern die meisten freiwilligen Praktika höchstens drei Monate.
Wenn sich deine Praktikumszeit dem Ende entgegenneigt und du gerne weiterhin im Unternehmen bleiben willst, kannst du dein freiwilliges Praktikum in Absprache mit deinem Arbeitgeber verlängern.
Beachte dabei: Wenn dein Praktikum vorher weniger als drei Monate gedauert hat und es durch die Verlängerung die Drei-Monats-Grenze überschreitet, steht dir rückwirkend der Mindestlohn zu. Wenn du vorher kein Gehalt oder nur eine geringere Aufwandsentschädigung bekommen hast, muss dein Arbeitgeber dich also noch für die bereits geleistete Arbeit bezahlen.
Was die maximale Arbeitszeit betrifft, gelten für dich im freiwilligen Praktikum dieselben Regeln wie für andere Arbeitnehmer. Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf deine Arbeitszeit acht Stunden am Tag nicht überschreiten. Maximal darfst du also 40 Stunden pro Woche arbeiten, weniger Stunden sind selbstverständlich kein Problem. Deine Regelarbeitszeit sollte im Praktikumsvertrag festgehalten sein.
Übrigens kannst du auch als Praktikant oder Praktikantin an Feiertagen oder an Wochenenden eingesetzt werden. In diesem Fall ist dein Arbeitgeber aber verpflichtet, dir einen Ersatzruhetag unter der Woche zu gewähren.
Im Gegensatz zum Pflichtpraktikum hast du im freiwilligen Praktikum Anspruch auf Urlaub. Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) stehen dir zwei Urlaubstage pro Monat zu.
Für deinen Arbeitgeber besteht keine Pflicht, dir einen Praktikumsvertrag auszustellen. Wenn dir vom Unternehmen nicht automatisch ein Vertrag zur Unterschrift vorgelegt wird, solltest du aber auf jeden Fall nachfragen und auf einen schriftlichen Praktikumsvertrag bestehen. Er ist nämlich die wichtigste Rechtsgrundlage, auf die du dich bei Unstimmigkeiten oder Problemen beziehen kannst.
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