Er gehört zu jedem vernünftigen Arbeitsverhältnis dazu: der Arbeitsvertrag. Auch bei einem Praktikum ist das nicht anders. Im Arbeits- bzw. Praktikumsvertrag werden alle Rahmenbedingungen rund um den Job festgehalten. Zum Beispiel die Dauer des Praktikums und wie viele Stunden du pro Woche arbeiten musst. Aber auch, ob du eine Vergütung bekommst und wenn ja, wie hoch diese ist und wie viel Urlaub dir zusteht.
Hast du Fragen zum Thema Praktikumsvertrag bzw. Praktikantenvertrag oder Praktikumsvereinbarung? Hier findest du die Antworten!
Ein Praktikumsvertrag unterscheidet sich kaum von einem normalen Arbeitsvertrag. Unter anderem sollten daher folgende Angaben auf keinen Fall fehlen: Praktikumsdauer, Angaben zur Arbeitszeit, Angaben zur Vergütung (falls du eine bekommst), Angaben zu Probezeit und Kündigungsfrist, Unterschriften von dir und deinem Praktikumsgeber.
Deinen Praktikumsvertrag unterschreibt entweder dein Chef bzw. deine Chefin oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter. Außerdem unterschreibst du den Vertrag natürlich auch. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, muss das ein Erziehungsberichtigter übernehmen.
Natürlich kannst du deinen Praktikumsvertrag kündigen. Entscheidend sind dabei die Angaben zur Probezeit und Kündigungsfrist in deinem Vertrag. Beachte: Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, damit die Kündigung auch rechtskräftig ist.
Probezeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsfrist, Arbeitszeit und Co. – hier erfährst du alles zu deinen Rechten & Pflichten als Praktikant.
Klare Antwort: Ja! Vor allem bei Praktika, die länger als ein paar Wochen dauern und in denen du ein Gehalt bekommst, solltest du auf jeden Fall auf einen schriftlichen Praktikantenvertrag bestehen. Es gibt nämlich kein Gesetz, in dem die Rechte und Pflichten von Praktikanten genau geregelt sind. Das heißt: Der Vertrag ist die wichtigste Rechtsgrundlage, auf die du dich bei Unstimmigkeiten oder Problemen im Praktikum (etwa zu Themen wie Gehalt, Arbeitszeit oder Urlaub) beziehen kannst.
Beachte aber, dass ein Praktikumsvertrag laut Berufsbildungsgesetz keine Pflicht ist. Weder bei einem Pflichtpraktikum noch bei einem freiwilligen Praktikum. Es kann also durchaus sein, dass dir vom Unternehmen nicht automatisch ein Vertrag zur Unterschrift vorgelegt wird. Scheu dich in diesem Fall aber nicht, danach zu fragen!
Da es keine gesetzliche Pflicht gibt, Praktikanten und Praktikantinnen einen Arbeitsvertrag auszustellen, gibt es auch keine Vorgaben, was ein solcher Vertrag enthalten sollte. Die meisten Praktikumsverträge unterscheiden sich aber kaum von normalen Arbeits- oder Ausbildungsverträgen.
Diese Angaben sollte dein Praktikumsvertrag enthalten:
Lies deinen Praktikumsvertrag ganz genau durch, bevor du ihn unterschreibst. Damit bestätigst du nämlich, dass du alle Angaben im Vertrag akzeptierst! Sollte dir etwas nicht passen (zum Beispiel deine Arbeitszeiten oder dein Praktikumsgehalt), sprich das auf jeden Fall vor deiner Unterschrift an.
Deinen Praktikumsvertrag unterschreibt entweder der Chef bzw. die Chefin des Unternehmens oder ein beauftragter Mitarbeiter. Das kann beispielsweise jemand aus der Personalabteilung oder dein Praktikumsbetreuer im Unternehmen sein.
Und natürlich unterschreibst auch du als Praktikant oder Praktikantin den Praktikantenvertrag – zumindest, wenn du volljährig bist. Bist du noch keine 18 Jahre alt, müssen deine Eltern bzw. deine gesetzlichen Vertreter für dich unterschreiben.
Auch das kein leider vorkommen: Du fühlst dich im Praktikum nicht wohl, bist total unterfordert oder schuftest auch ohne Vergütung wie eine Vollzeitkraft. In solchen Fällen hast du selbstverständlich das Recht, deinen Praktikumsvertrag zu kündigen. Genauso kann aber auch dein Arbeitgeber den Vertrag kündigen, wenn er einen triftigen Grund dafür hat.
Solltest du überlegen, deinen Praktikumsvertrag zu kündigen, gibt es mehrere Dinge zu beachten: Befindest du dich noch in der Probezeit? Ist im Vertrag eine Kündigungsfrist festgehalten? Und welche Art von Kündigung (Aufhebungsvertrag, ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung) ist die richtige für die Situation, in der du dich befindest?
All diese Fragen beantworten wir dir gerne in unserem Ratgeber zum Thema Praktikumsrecht. Dort sagen wir dir auch, welche Nachteile es für dich hat, wenn du deinen Praktikantenvertrag kündigst – das sollte man nämlich niemals leichtfertig und vorschnell tun!
Wenn du überlegst, dein Praktikum zu kündigen, musst du einige Dinge wissen. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.
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