Warum macht man ein Praktikum? Ganz einfach: Man will etwas Neues lernen, theoretisches Wissen praktisch einsetzen und schon mal ein wenig ins Berufsleben und eine bestimmte Branche hereinschnuppern. Damit das während deines Praktikums im Fokus steht und du nicht einfach als schlecht bezahlte Vollzeit-Arbeitskraft benutzt wirst, hast du auch als Praktikant oder Praktikantin Rechte. Und auf diese solltest du auch bestehen! Gleichzeitig hast du aber natürlich auch Pflichten. Wir klären dich über die wichtigsten Rechte und Pflichten im Praktikum auf.
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Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie lange ein Praktikum dauern darf. Es gibt Mini-Praktika, die eine Woche oder sogar nur einen Tag dauern. Aber auch Jahrespraktika sind nicht unüblich.
Ja, auch für Praktikantinnen und Praktikantinnen gibt es in der Regel eine Probezeit. Wie lange sie dauert, darf dein Arbeitgeber entscheiden. Fest steht: Es gilt, was im Arbeitsvertrag steht.
Wenn du dich nicht mehr in der Probezeit befindest, gibt es auch im Praktikum eine Kündigungsfrist. Wenn in deinem Vertrag nicht explizit etwas anderes steht, beträgt sie vier Wochen.
Als Praktikant bzw. Praktikantin gelten für dich dieselben Regeln wie für andere Arbeitnehmer und Auszubildende: Laut Arbeitszeitgesetz darf deine durchschnittliche Arbeitszeit acht Stunden am Tag nicht überschreiten. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt also auch im Praktikum 40 Stunden.
Ob du Anspruch auf Urlaubstage hast, hängt davon ab, ob du ein freiwilliges Praktikum oder ein Pflichtpraktikum machst. Als Pflichtpraktikant steht dir leider kein Urlaub zu. Im freiwilligen Praktikum sind im Bundesurlaubsgesetz zwei Urlaubstage pro Monat vorgeschrieben.
Hast du Fragen, die hier nicht beantwortet werden? Dann wirst du bestimmt in unserem Praktikums-FAQ mit den meistgestellten Fragen rund ums Thema Praktikum fündig!
Wie lange ein Praktikum dauern darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Es gibt Mini-Praktika, vor allem während der Schulzeit, die nur eine Woche oder sogar nur einen Tag dauern. Auf der anderen Seite kann ein Praktikum auch ein ganzes Jahr dauern – vor allem nach einem Studienabschluss sind Jahrespraktika keine Seltenheit.
Auch wenn es rechtlich erlaubt ist, solltest du aber sehr vorsichtig sein, wenn dir ein Praktikum mit einer Dauer von mehr als einem Jahr angeboten wird. Das ist oft nicht seriös. Irgendwann hat man schließlich alles gelernt und ist nur noch eine normale Vollzeitkraft mit weniger Gehalt.
Die meisten freiwilligen Praktika dauern heutzutage übrigens maximal drei Monate. Das liegt daran, dass dir bei einer längeren Dauer der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro (Stand: Januar 2025) gezahlt werden muss. Bei Pflichtpraktika gibt es diese Grenze nicht, Unternehmen können dir auch bei einer Praktikumsdauer von mehr als drei Monaten nichts oder nur eine Aufwandsentschädigung zahlen. Aus diesem Grund dauern Pflichtpraktika oft auch bis zu sechs Monate.
Wenn du ein Praktikum machst, das nicht nur wenige Wochen dauert, möchtest du sicherlich auch mal einen Tag frei haben. Bei einem freiwilligen Praktikum ist das auch kein Problem: Dauert dein freiwilliges Praktikum mindestens einen Monat, giltst du vor dem Gesetz als normaler Arbeitnehmer. Das heißt, dass du laut Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche (wie es bei Praktikanten üblich ist) reduziert sich der Anspruch auf 20 Urlaubstage pro Jahr. Für ein kürzeres Praktikum wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.
Beispiel: Dein Praktikum dauert sechs Monate bei einer Fünf-Tage-Woche. Damit steht dir die Hälfte des gesetzlichen Jahresanspruchs von 20 Tagen zu. Also 10 Tage.
Vor dem Gesetz wird zwischen Arbeitstagen und Werktagen unterschieden. Werktage gelten von Montag bis Samstag, Arbeitstage von Montag bis Freitag. Achte genau darauf, was in deinem Praktikumsvertrag steht. Wird da von Werktagen gesprochen, gilt für dich eine 6-Tage-Woche (Mo. – Sa.). In diesem Fall hast du einen Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen.
Deutlich gängiger bei Praktikantinnen und Praktikanten ist die Fünf-Tage-Woche. In diesem Fall wird im Vertrag von Arbeitstagen gesprochen und dein Urlaubsanspruch beträgt mindestens 20 Tage pro Jahr. Generell sollte aber im Praktikumsvertrag festgehalten sein, wie viele Urlaubstage dir während des Praktikums zustehen.
Ganz anders als beim freiwilligen Praktikum sieht es leider einem Pflichtpraktikum aus, das in deiner Schul- oder Studienordnung vorgeschrieben ist. Da du rein rechtlich während eines Pflichtpraktikums Schüler bzw. Student und kein Arbeitnehmer bist, hast du im Pflichtpraktikum keinen Anspruch auf Urlaubstage. Du kannst im Gespräch mit deinem Arbeitgeber vor dem Praktikum allerdings versuchen, Urlaub auszuhandeln – gerade bei längeren Praktika ist das ja sehr verständlich und Unternehmen stimmen dem oft zu. Auch in diesem Fall ist es aber wichtig, dass die Urlaubstage im Praktikumsvertrag festgehalten werden, damit du dich im Zweifelsfall darauf beziehen kannst.
Aber Achtung: Ein Pflichtpraktikum hat in der Regel eine vorgeschriebene Dauer. Achte darauf, dass du diese Zeitspanne auch abzüglich deiner Urlaubstage erfüllst. Sonst kann es theoretisch dazu kommen, dass dein Pflichtpraktikum von deiner Schule oder Uni nicht akzeptiert wird!
Eine Ausnahme gibt es für Praktikanten und Praktikantinnen, die noch nicht volljährig und nicht mehr schulpflichtig sind. Ihnen steht auf jeden Fall Urlaub im Praktikum zu – sowohl bei einem freiwilligen als auch bei einem Pflichtpraktikum.
Wenn du vor Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 bist, hast du Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Wenn du noch nicht 17 bist, auf 27 Tage. Und wenn du noch keine 18 bist, auf 25 Tage.
Hast du Fragen zum Thema Praktikumsgehalt? Hier findest du die Antworten!
In der Regel gibt es auch im Praktikum eine Probezeit. Wie lang sie ist, kann dein Arbeitgeber individuell entscheiden. Bei einem dreimonatigen Praktikum sind beispielsweise zwei Wochen eine übliche Länge.
Grundsätzlich gilt: Die Probezeit dauert so lange, wie im Praktikumsvertrag angegeben ist. Mit deiner Unterschrift akzeptierst du das. Prüf also vorher, ob die Länge der Probezeit im Verhältnis zur Praktikumsdauer angemessen ist und sprich gegebenenfalls noch einmal mit deinem Arbeitgeber oder Praktikumsbetreuer darüber.
In deinem Praktikum hast du nichts zu tun und niemand fühlt sich für dich verantwortlich? Oder das Gegenteil: Du schuftest wie eine Vollzeitkraft und schiebst eine Überstunde nach der anderen? Oder fühlst du dich aus einem anderen Grund unwohl? Dann hast du selbstverständlich das Recht, dein Praktikum zu kündigen. Auf der anderen Seite kann dir aber natürlich auch dein Arbeitgeber kündigen, wenn er einen Grund dazu hat.
Ob es eine Kündigungsfrist gibt, hängt davon ab, ob du dich noch in der Probezeit befindest. Wenn ja, dann gibt es weder für dich noch für deinen Arbeitgeber eine Kündigungsfrist.
Außerhalb der Probezeit gibt es drei Möglichkeiten für eine Kündigung:
So gern man seinen Beruf auch ausübt: Nicht jeder Arbeitstag macht Spaß. Und das ist natürlich auch im Praktikum so. Nur die wenigsten Praktikantinnen und Praktikanten gehen jeden Tag ihres Praktikums freudestrahlend zur Arbeit und sagen sich nach Feierabend: „War das ein geiler Tag!“
Du solltest daher nicht direkt über eine Kündigung nachdenken, wenn du im Praktikum nicht den Spaß deines Lebens hast. Im Berufsleben geht sowas schließlich auch nicht und als Belohnung wartet immerhin ein Praktikumszeugnis, das wichtig ist für deine Bewerbungsunterlagen. Wenn du allerdings wirklich triftige Gründe hast und dich die Situation eventuell sogar so belastet, dass sie sich auf deine psychische oder körperliche Gesundheit niederschlägt, solltest du dir ernsthaft Gedanken über eine Kündigung machen.
Auch wenn du dein Praktikum kündigst, hast du Anspruch auf ein Praktikumszeugnis. Allerdings steht darin dann dieser Satz: „Herr/Frau XY verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.“ Hast du dafür keine gute Erklärung, kann das den Eindruck erwecken, dass du schnell aufgibst und lieber den bequemen Weg wählst.
Welche Nachteile deine Kündigung mit sich bringt, hängt vor allem davon ab, ob du ein freiwilliges Praktikum oder ein Pflichtpraktikum machst.
Bei einem freiwilligen Praktikum hast du im schlimmsten Fall etwas Zeit verschwendet, da du nichts Zählbares mitnehmen kannst. Bei einem Pflichtpraktikum sieht es anders aus. Da diese oft zu festen Zeiten stattfinden, musst du das Praktikum als Schüler möglicherweise in deinen Ferien nachholen. Oder als Student in einem der folgenden Semester – es kann also passieren, dass du durch ein abgebrochenes Pflichtpraktikum ein Semester quasi verschenkst. Auch wenn das natürlich immer noch besser ist als sich psychisch oder körperlich kaputtzumachen!
Überlegst du ernsthaft, dein Pflichtpraktikum zu kündigen, solltest du vorher mit einem Lehrer oder Dozenten über deine Möglichkeiten sprechen. Wenn du einen triftigen Grund hast, sollte sich immer eine Lösung finden lassen.
Was deine Arbeitszeit im Praktikum betrifft, gelten dieselben Regeln wie für andere Arbeitnehmer und Auszubildende: Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf deine durchschnittliche Arbeitszeit acht Stunden am Tag nicht überschreiten. Die maximale Arbeitszeit pro Woche beträgt also 40 Stunden. Auch wenn es üblich ist, dass Praktikantinnen und Praktikanten Vollzeit arbeiten, kann es vorkommen, dass du weniger Wochenstunden machen musst – das sollte dann aber in deinem Praktikumsvertrag geregelt sein.
Es gibt Branchen, in denen Feiertags-, Wochenend- und Schichtarbeit ganz normal sind. Aber muss man das dann auch als Praktikant machen oder kann man das ablehnen?
Ein Verbot, dass du als Praktikant oder Praktikantin nicht am Wochenende oder an Feiertagen arbeiten musst, gibt es jedenfalls nicht. Wenn es bei deinem Arbeitgeber üblich ist, dass außerhalb der normalen Arbeitszeiten gearbeitet wird, kannst du als Praktikant auch in diesen Zeiten eingesetzt werden. Und das ist auch richtig so: Du machst schließlich ein Praktikum, um einen Einblick in den jeweiligen Beruf zu bekommen. Und dafür musst du den Alltag im Unternehmen mitbekommen.
Wenn von dir erwartet wird, dass du an Wochenenden, Feiertagen oder auch nachts arbeitest, sollte das aber auf jeden Fall vor deinem Praktikum besprochen und im Praktikumsvertrag festgehalten werden.
Wenn du am Wochenende oder an einem Feiertag gearbeitet hast, ist dein Praktikumsgeber verpflichtet, dir einen Ersatzruhetag innerhalb der Woche zu gewähren.
In einem Praktikum soll man in ein Berufsfeld hineinschnuppern und vor allem auch etwas lernen. Auf keinen Fall sollte man als billige Arbeitskraft missbraucht werden. Deshalb solltest du dich auch nicht verpflichtet fühlen, unbezahlte Überstunden zu machen.
Es kann immer mal sein, dass du in deinem Praktikum eine Aufgabe vor deinem eigentlichen Feierabend nicht fertigbekommst und du deshalb ein bisschen länger bleibst. Aber du solltest als Praktikantin oder Praktikant auf gar keinen Fall regelmäßig mehr als acht Stunden arbeiten. Von dir verlangt werden sollte das schon gar nicht! Und wenn du doch mal eine Überstunde machst, sollte es in Ordnung sein, dass diese an anderer Stelle wieder ausgeglichen wird – zum Beispiel, indem du am nächsten Tag etwas später anfängst.
Ein generelles Recht auf ein Praktikumsgehalt gibt es leider nicht. In vielen Praktika musst du leider damit leben, dass du gar kein Gehalt oder nur eine geringe Aufwandsentschädigung erhältst – der tatsächliche Lohn soll in dem Fall die gesammelte Erfahrung sein.
In bestimmten Fällen hast du jedoch Anspruch auf Gehalt und dein Arbeitgeber muss dir mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro pro Stunde (Stand: Januar 2025) zahlen. Entscheidend sind vor allem die Praktikumsart und die Praktikumsdauer.
Noch mehr Informationen dazu findest du in unserem ausführlichen Ratgeber zum Thema „Gehalt im Praktikum“:
Hier findest du die Antworten auf deine Fragen zum Praktikumsgehalt!
Es kann immer vorkommen, dass man wegen einer Krankheit für längere Zeit außer Gefecht gesetzt ist. Wenn man sich gerade in einem Praktikum befindet, ist das natürlich eine blöde Situation. Immerhin dauern die meisten Praktika eh nicht allzu lange. Und wenn du ein Praktikumsgehalt bekommst, stellt sich natürlich auch noch die Frage, ob du das auch im Krankheitsfall weiter ausbezahlt bekommst.
Auch bei dieser Frage muss zwischen freiwilligem Praktikum und Pflichtpraktikum unterschieden werden. Machst du ein Pflichtpraktikum, hast du nämlich leider kein Recht auf eine sogenannte Entgeltfortzahlung – dein Arbeitgeber muss dich also während deiner Abwesenheit nicht weiterbezahlen. Wenn du in deinem Pflichtpraktikum überhaupt ein Gehalt bekommst.
Anders sieht es bei freiwilligen Praktika aus. Da du in diesem Fall offiziell als Arbeitnehmer und nicht wie beim Pflichtpraktikum als Schüler oder Student zählst, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das besagt, dass dein Arbeitgeber dir im Krankheitsfall sechs Wochen lang dein normales Gehalt zahlen muss. Anschließend gibt es Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Wichtig ist allerdings, dass du die Voraussetzungen für eine Entgeltfortzahlung erfüllst:
In Deutschland ist es Pflicht, krankenversichert zu sein. Ob du dich aber selbst versichern musst und wenn ja, wie viel das monatlich kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab: unter anderem von deinem Alter, von deinem Praktikumsgehalt, ob du eingeschriebener Student bist und ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt.
Die komfortabelste Situation genießt du, wenn du noch keine 25 Jahre alt bist und im Praktikum nicht mehr als 556 Euro verdienst (Stand: Januar 2025). In diesem Fall bist du nämlich über die Familienversicherung, also über die Krankenversicherung deiner Eltern, mitversichert und du musst dich um nichts kümmern und nichts bezahlen.
Im schlimmsten Fall musst du dich im Praktikum jedoch auch wie ein ganz normaler Arbeitnehmer versichern und die vollen Beiträge zahlen. Zum Beispiel, wenn du 25 Jahre alt und kein eingeschriebener Student bist und außerdem mehr als 2.000 im Monat verdienst.
In unserem umfassenden Ratgeber zum Thema „Krankenversicherung im Praktikum“ haben wir genau aufgeführt, unter welchen Bedingungen du dich wie und für wie viel Geld krankenversichern musst.
Zu so gut wie jedem Arbeitsverhältnis gehört ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Darin werden die wichtigsten Rahmenbedingungen festgehalten und bei Unstimmigkeiten oder Problemen können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf beziehen. Deshalb solltest du auch als Praktikant oder Praktikantin auf einen Praktikumsvertrag bestehen. Wir verraten dir, was alles in so einen Vertrag gehört.
Warum sollte man einen Praktikumsvertrag abschließen? Und welche Angaben sollten unbedingt in so einem Vertrag stehen?
Ja, nach deinem Praktikum hast du Anspruch auf ein professionelles Praktikumszeugnis. Dabei ist es auch ganz egal, wie lange dein Praktikum gedauert hat – selbst wenn dein Praktikum nur zwei Wochen gedauert hat, muss dein deine Vorgesetzte oder dein Vorgesetzter dir ein Zeugnis ausstellen. Das ist in der sogenannten Gewerbeordnung festgelegt. Dort steht auch, dass du das Praktikumszeugnis nicht in elektronischer Form, sondern ausgedruckt erhalten musst.
Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dir von sich aus ein Praktikumszeugnis auszustellen. Wenn du nicht automatisch ein Zeugnis bekommst, solltest du es daher schriftlich einfordern. Dafür hast du ein Jahr Zeit.
Hast du noch weitere Fragen zum Thema Praktikumszeugnis? In unserem Ratgeber findest du alles, was du dazu wissen musst.
Hast du Fragen zum Praktikumszeugnis? Willst du wissen, wie du die Formulierungen in deinem Zeugnis richtig verstehst? Hier gibt's alle Infos!
Hast du Fragen zum Praktikumsbericht? Wir zeigen dir anhand von Beispielen, wie du einen guten Bericht schreibst!
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