Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG). Das Gesetz sorgt dafür, dass Arbeitnehmer für ihre Arbeit fair bezahlt werden. Schlecht vergütete oder sogar unbezahlte Praktika sind seitdem seltener geworden – ob du als Praktikant aber tatsächlich vom Mindestlohn profitierst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche das sind, erläutern wir dir auf dieser Seite.
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 12,82 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche bekommst du monatlich also 2.050 Euro brutto.
Im Praktikum hast du nur unter bestimmten Umständen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Entscheidend ist vor allem, ob du ein freiwilliges Praktikum oder ein Pflichtpraktikum machst.
Im freiwilligen Praktikum bekommst du den Mindestlohn, wenn du dein Studium oder deine Berufsausbildung schon abgeschlossen hast, dein Praktikum keinerlei Bezug zu deiner beruflichen Ausbildung hat oder dein Praktikum länger als drei Monate dauert.
Pflichtpraktika gehören offiziell zu deiner Berufsausbildung und sind deshalb vom Mindestlohngesetz ausgeschlossen.
Hast du grundsätzliche Fragen zum Thema Gehalt im Praktikum und nicht nur zum Mindestlohn? Dann findest du hier alle Antworten!
Entscheidend bei der Frage, ob du in deinem Praktikum den Mindestlohn bekommst, ist vor allem eins: die Art deines Praktikums. Wenn du ein Pflichtpraktikum absolvierst – also ein Praktikum, das in deiner Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist – wirst du den Mindestlohn höchstwahrscheinlich nicht bekommen. Bei einem freiwilligen Praktikum sind deine Chancen deutlich höher.
Neben der Art des Praktikums ist noch eine weitere Sache entscheidend bei der Frage „Mindestlohn ja oder nein?“: die Praktikumsdauer. Wenn dein Praktikum drei Monate oder kürzer ist, sind deine Chancen auf den Mindestlohn auch bei einem freiwilligen Praktikum nicht ganz so gut.
Als freiwilliges Praktikum wird ein Praktikum bezeichnet, das nicht in deiner Studienordnung oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.
Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das in deiner Studienordnung oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Du musst es zwingend absolvieren, um deinen Abschluss machen zu können. In der Regel finden Pflichtpraktika während deiner Studienzeit statt, in selteneren Fällen aber auch davor oder danach.
Machst du ein Pflichtpraktikum und hoffst darauf, dass du den Mindestlohn bekommst? Dann haben wir leider schlechte Nachrichten für dich: Pflichtpraktika gehören offiziell zu deiner Berufsausbildung und sind deshalb vom Mindestlohngesetz ausgeschlossen. Dein Arbeitgeber ist also nicht verpflichtet, dir den Mindestlohn zu bezahlen.
Das bedeutet glücklicherweise nicht, dass Praktikantinnen und Praktikanten im Pflichtpraktikum nie eine Vergütung bekommen. Oft zahlen Unternehmen freiwillig ein Gehalt oder zumindest eine Aufwandsentschädigung.
Es macht keinen Unterschied, ob du einen regulären Vollzeitjob hast, dein Budget neben dem Studium mit einem Nebenjob aufbesserst oder ein bezahltes Praktikum absolvierst – der Mindestlohn ist in Deutschland immer gleich hoch.
Seit dem 1. Januar 2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro.
Ob der gesetzliche Mindestlohn in brutto oder netto angegeben wird, lässt sich ganz leicht beantworten: Es handelt sich um den Bruttolohn. Bei einer 40-Stunden-Woche verdienst du aktuell also ein Bruttomonatsgehalt von ca. 2.050 Euro (Stand: 2025).
Der Begriff brutto bezeichnet eine zusammengesetzte Größe, die – um bestimmte Teile vermindert – die verbleibende Größe (netto) ergibt. In Bezug auf dein Gehalt bedeutet das: Der Bruttolohn ist die gesamte Summe, die dein Arbeitgeber zahlt und der Nettolohn ist das, was abzüglich Steuern und Versicherungen auf deinem Konto landet.
Da der Mindestlohn in brutto angegeben wird, kannst du also leider nicht mit der vollen Summe rechnen. Denn auch als Praktikantin oder Praktikant bist du steuerpflichtig. Wie viel genau von deinem Praktikumsgehalt abgezogen wird, lässt sich jedoch nicht generell sagen. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir dir in unserem Gehaltsratgeber erläutern:
Wenn du als Praktikant den Mindestlohn (oder mehr) bekommst, musst du Steuern zahlen. Hier erfährst du, wie viel von deinem Lohn am Ende des Monats übrig bleibt.
Ja, sowas wie einen Tarifvertag für Praktikanten gibt es. Allerdings betreffen Tarifverträge nur Praktika, die im Rahmen einer Ausbildung im öffentlichen Dienst absolviert werden – beispielsweise Heilpraktiker, Sozialarbeiter oder Pharmazeutisch-Technische Assistenten. Aus diesen Tarifverträgen gehen nicht nur Gehalt und Arbeitszeiten, sondern auch die Arbeitsbedingungen und weitere Einzelheiten wie Urlaubsanspruch und Krankenbezüge hervor.
Für Praktika, die freiwillig oder als Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums absolviert werden, gibt es bislang keine Tarifverträge.
Ein Praktikum ist hauptsächlich dazu da, Berufserfahrung zu sammeln und Einblick in eine Branche zu bekommen. Die Vergütung sollte nur eine Nebenrolle spielen. Wenn du praktische Erfahrung sammeln und trotzdem gutes Geld verdienen willst, solltest du dich stattdessen nach einem Job als Werkstudent umschauen. In einem Werkstudentenjob bekommst du nämlich immer mindestens den gesetzlichen Mindestlohn.
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