Wenn du neben der Schule oder dem Studium einfach nur ein wenig Geld dazu verdienen willst, suchst du dir am besten einen Nebenjob. Willst du aber mit Hinblick auf deine berufliche Laufbahn wichtige Praxiserfahrung sammeln, solltest du ein Praktikum absolvieren. Macht sich ja auch immer gut im Lebenslauf!
Was man allerdings oft hört: Praktikanten und Praktikantinnen bekommen für ihre Arbeit keine Vergütung oder nur eine geringe Aufwandsentschädigung. Der tatsächliche Lohn ist die gesammelte Erfahrung und der Einblick in den Arbeitsalltag. Aber reicht das? Damit du besser planen kannst, solltest du dich im Vorfeld deines Praktikums informieren, wann du Anspruch auf eine Bezahlung hast.
Ob du als Praktikant bzw. Praktikantin bezahlt wirst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist vor allem, ob du ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum machst. Bei einem freiwilligen Praktikum ist zudem die Praktikumsdauer ein entscheidender Faktor.
Wenn du im Praktikum Anspruch auf Bezahlung hast, steht dir wie jedem Arbeitnehmer in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn zu. Dieser beträgt derzeit 12,41 Euro pro Stunde (Stand: 2024).
Natürlich lohnt sich ein Praktikum auch, wenn du dafür nicht bezahlt wirst. Ein Praktikum ist ja kein Nebenjob, bei dem es hauptsächlich ums Geld verdienen geht. Du sollst praktische Berufserfahrung sammeln, Kontakte knüpfen und herausfinden, welchen Beruf du später mal machen möchtest.
Einen allgemeingültigen Vergütungsanspruch für Praktikanten gibt es in Deutschland leider nicht. Ob ein Arbeitgeber seinen Praktikanten ein Gehalt bezahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Entscheidend bei der Frage „Praktikumsgehalt, ja oder nein?“ ist vor allem, ob es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt. So eins ist oft in der Studienordnung vorgeschrieben. Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind Unternehmen nämlich nur in diesem und einem weiteren Fall davon befreit, ihren Praktikanten einen Lohn zu zahlen: Wenn es sich bei dem Praktikum um ein Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder zur Aufnahme eines Studiums handelt. Ein sogenanntes Orientierungspraktikum.
Allerdings kann man nicht sagen: Orientierungspraktikum = kein Gehalt. Die entscheidende Rolle spielt in diesem Fall nämlich auch die Praktikumsdauer. Die magische Grenze liegt hier bei drei Monaten.
Als Praktikant bzw. Praktikantin hast du rechtlichen Anspruch auf eine Bezahlung von deinem Arbeitgeber, wenn du …
Im Umkehrschluss hast du als Praktikant keinen rechtlichen Anspruch auf eine Vergütung, wenn du…
Die allermeisten Praktika sind mit diesen Regeln abgedeckt. Eine Ausnahme betrifft jedoch Praktikanten und Praktikantinnen, die noch nicht volljährig sind und zudem noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Sie haben leider keinen Anspruch auf eine Praktikumsvergütung.
Solltest du allerdings noch während deines Praktikums 18 Jahre alt werden, hast du ab diesem Zeitpunkt ebenfalls das Recht auf Entlohnung!
Aber wie viel Gehalt steht dir im Fall der Fälle jetzt zu? Wenn die Bedingungen für ein Praktikumsgehalt erfüllt sind – du also ein freiwilliges Praktikum machst, das länger als drei Monate dauert – muss dein Arbeitgeber dir laut Mindestlohngesetz (MiLoG) den gesetzlich festgeschriebenen Brutto-Mindestlohn zahlen. Dieser beträgt in Deutschland derzeit 12,41 Euro (Stand: Januar 2024).
Ein kleines Rechenbeispiel: Bei einer üblichen Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche und 20 Arbeitstagen im Monat bekommt ein Praktikant momentan 1.985 Euro brutto überwiesen.
Das Mindestlohngesetz (kurz: MiLoG) ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Seitdem erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland einen allgemeinen und flächendeckenden Mindestlohn. Ein Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern also nicht weniger zahlen, als diese Lohnuntergrenze vorschreibt.
Am 1. Januar 2024 wurde der Mindeststundenlohn auf 12,41 Euro erhöht.
Du bekommst kein Geld für dein Praktikum oder das Gehalt reicht einfach nicht, um damit deinen Lebensunterhalt zu bestreiten? Dann solltest du checken, ob du Anspruch auf BAföG hast. Falls du monatlich BAföG-Förderung überwiesen bekommst, heißt das allerdings nicht, dass das auch während deines Praktikums ununterbrochen weiterpassiert. Und wenn du ein Praktikumsgehalt bekommst, musst du dich auf jeden Fall auf Kürzungen einstellen.
Ob du in deinem Praktikum weiter mit den Zahlungen vom BAföG-Amt rechnen kannst, verraten wir dir in unserem Ratgeber zum Thema BAföG für Praktikanten:
Wann bekommt man als Praktikant oder Praktikantin weiter BAföG und wann nicht? Unter welchen Umständen muss man mit Kürzungen des BAföG-Satzes rechnen? Wir sagen es dir!
Als Praktikantin oder Praktikant bist du nicht generell davon befreit, Steuern zu zahlen. Ob jedoch Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge von deinem Gehalt abgeführt werden, hängt ganz davon ab, wie viel du im Praktikum monatlich verdienst.
Es kann sein, dass du während deinem Praktikum Lohnsteuer zahlen musst. Allerdings nur dann, wenn du mit deinem Jahresgehalt (abzüglich 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag und 36 Euro Sonderpauschbetrag) den sogenannten Grundfreibetrag von 11.604 (Stand: Januar 2024) überschreitest. Das entspricht in etwa einem monatlichen Gehalt von 1.072 Euro. Aber so viel bekommen wohl nur die wenigsten Praktikanten …
Solltest du den Grundfreibetrag mit deinem Praktikumsgehalt aber tatsächlich überschreiten, musst du aber nicht dein gesamtes Einkommen versteuern, sondern lediglich das, was den Freibetrag übersteigt. Bist du aufgrund deiner Vergütung im Praktikum lohnsteuerpflichtig, führt dein Arbeitgeber die Steuer direkt an das Finanzamt ab – du musst dich also nicht selbst darum kümmern.
Wenn du wissen willst, ob und wenn ja, wie viel Lohnsteuer du im Praktikum zahlen musst, kannst du den Lohn- und Einkommenssteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) nutzen. Such dafür einfach bei nach „Lohnsteuerrechner BMF“, füttere den Rechner mit deinen Daten und lass dir anzeigen, ob und wie viel Lohnsteuer du entrichten musst.
Wenn du der katholischen oder evangelischen Kirche angehörst und lohnsteuerpflichtig bist, musst du im Praktikum auch Kirchensteuer zahlen. Wie viel, hängt von deiner Lohnsteuer ab – die Kirchensteuer beträgt 8–9 % der Lohnsteuer. Zahlst du monatlich 10 Euro Lohnsteuer, beträgt deine Kirchensteuer also ca. 0,80 bis 0,90 Euro. Wenn du konfessionslos bist oder in deinem Praktikum nicht genug verdienst um lohnsteuerpflichtig zu sein, musst du auch keine Kirchensteuer zahlen.
Ob du in deinem Praktikum Beiträge zur Sozialversicherung zahlen musst, hängt ebenfalls von der Höhe deiner Praktikumsvergütung ab. In unserem Ratgeber zum Thema Krankenversicherung zeigen wir dir übersichtlich, unter welchen Bedingungen du welche Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst:
Wir sagen dir, wann du im Praktikum Sozialversicherungsbeiträge leisten musst. Außerdem erfährst du hier alles zum Thema Krankenversicherung im Praktikum.
Auch wenn du ein Pflichtpraktikum bzw. ein kurzes Orientierungspraktikum machst und damit keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hast, heißt das natürlich nicht gleich, dass du in deinem Praktikum überhaupt nichts verdienst. In diesem Fall kann dein Arbeitgeber jedoch individuell entscheiden, ob und wie viel Gehalt er dir zahlt.
Denn feststeht: Ein Arbeitgeber darf dich immer bezahlen, wenn er möchte!
In vielen Fällen erklären sich Arbeitgeber bereit, ihren Praktikanten und Praktikantinnen statt dem Mindestlohn zumindest eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Oft liegt diese im Bereich von 400 bis 450 Euro monatlich und soll etwa die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz abdecken.
Ob und wie viel Lohn du in deinem Praktikum erwarten kannst, solltest du bereits im Vorstellungsgespräch erfragen. Auch im Praktikumsvertrag wird das Gehalt neben weiteren Formalitäten wie Beginn und Dauer des Praktikums, der täglichen Arbeitszeit oder dem Urlaubsanspruch festgehalten.
Aber es gibt leider auch noch einige Branchen, in denen unbezahlte Praktika weiterhin nicht unüblich sind. Dazu zählen etwa die Medien-, die Werbe- sowie die Tourismus-Branche. Und das mag zunächst unfair klingen – immerhin arbeitet man ja genauso acht Stunden täglich wie alle anderen Mitarbeiter auch. Die Aussage „Kein Gehalt = Praktikum lohnt sich nicht“, ist trotzdem Quatsch!
Wenn du nicht auf ein Gehalt angewiesen bist, solltest du ein unbezahltes Praktikum nie kategorisch ablehnen. Allerdings solltest du dir in diesem Fall sicher sein, dass der Gegenwert stimmt. Es ist daher wichtig, dass du als angehender Praktikant vor Beginn deiner Tätigkeit (am besten schon im Vorstellungsgespräch) mit deinem zukünftigen Arbeitgeber besprichst, was dich während deiner Zeit im Unternehmen erwartet. Danach solltest du überlegen, welchen Mehrwert das unbezahlte (oder nur schlecht vergütete) Praktikum für dich haben kann.
Wenn dir das Gehalt im Praktikum zu niedrig ist, kannst du dir auch einen Job als Werkstudent bzw. einen normalen Studentenjob suchen. So werden Studentinnen und Studenten bezeichnet, die an einer Hochschule eingeschrieben sind und neben dem Studium bis zu 20 Wochenstunden (in der vorlesungsfreien Zeit bis zu 40 Stunden pro Woche) in einem Unternehmen arbeiten. Der Unterschied zu einem normalen Nebenjob: Ein Werkstudentenjob hat einen fachlichen Bezug zum Studium.
Als Werkstudent kannst du also zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Wichtige Berufserfahrung sammeln und gutes Geld verdienen. Du bekommst nämlich mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro (Stand: Januar 2024), meistens aber sogar mehr.
Was ist eigentlich ein Werkstudent? Und wer darf als Werkstudent arbeiten? Hier beantworten wir dir allgemeine Fragen zum Thema Werkstudent.
In der Regel verdienen Werkstudenten deutlich mehr als Praktikanten. Hier erfährst du, wie viel du verdienen darfst und ob du als Werkstudent Steuern zahlen musst.
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