Ohne BAföG-Zahlungen würden viele Studentinnen und Studenten schon weit vor Monatsende mit leeren Taschen dastehen. Im Laufe eines Studiums kommt für Studierende aber mindestens einmal der Moment, wo sie ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Viele machen darüber hinaus noch freiwillige Praktika in den Semesterferien oder vor bzw. nach dem Studium.
Da fragt man sich natürlich: Habe ich auch während eines Praktikums Anspruch auf BAföG? Oder werden die Zahlungen in dieser Zeit ausgesetzt? Hier findest du die Antworten!
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Umgangssprachlich wird mit BAföG aber meistens die monatliche Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt – also die Summe, die Studierende überwiesen bekommen
Als Praktikant bzw. Praktikantin kannst du natürlich nur BAföG bekommen, wenn du das Praktikum während eines Studiums absolvierst. Bekommst du BAföG, bleibt das auch während deiner Praktikumszeit so.
Wenn du für dein Praktikum ein Gehalt bekommst, musst du dich auf Kürzungen deines regulären BAföG-Satzes einstellen. Dabei verhält es sich genauso wie bei Nebenjobs: Bis zu einem Verdienst von 6.680 Euro jährlich (dem Einkommens-Freibetrag) bekommst du dein volles BAföG. Verdienst du im Praktikum mehr, kommt es zu Kürzungen.
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Zunächst einmal gilt es, eine Frage zu beantworten: Was ist eigentlich BAföG? BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Durch dieses Gesetz ist die staatliche Unterstützung von Schülern und Studenten geregelt. Umgangssprachlich wird mit dem Kürzel BAföG meist aber einfach die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt – also die Summe, die du monatlich überwiesen bekommst.
Allerdings hat nicht jeder Studierende Anspruch auf BAföG. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn du nicht weißt, ob du Anspruch auf BAföG-Zahlungen hast, solltest du dich vor Beginn deines Studiums darüber informieren. Eine gute Anlaufstelle ist das Deutsche Studentenwerk – google doch einfach mal nach „Studentenwerk BAföG“.
Bei der Beantwortung der Frage, ob du während deines Praktikums BAföG bekommst, kommt es hauptsächlich auf drei Punkte an: Machst du ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum? Zu welchem Zeitpunkt machst du das Praktikum? Und bekommst du ein Praktikumsgehalt?
Hast du vor oder nach deinem Studium einfach nur Lust, praktische Erfahrung zu sammeln und machst deswegen ein freiwilliges Praktikum, wirst du kein BAföG bekommen. Sorry! Nur wenn das Praktikum Teil deines Studiums bzw. während deiner Studienzeit absolviert wird, kannst du BAföG erhalten.
Wenn du dein freiwilliges Praktikum jedoch während deines Studiums absolvierst und bereits BAföG erhältst, hast du auch in deiner Praktikumszeit weiterhin Anspruch auf die Förderung. Allerdings nur unter einer Bedingung: Dein Studium muss deine Hauptbeschäftigung bleiben. Wenn du also in deinen Semesterferien ein freiwilliges Praktikum machst, ist das gar kein Problem. Absolvierst du jedoch während der Vorlesungszeit ein Vollzeitpraktikum, entfällt für die Dauer des Praktikums dein Recht auf BAföG-Leistungen.
Ein Praktikum ist ein Pflichtpraktikum, wenn es in deiner Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Da so ein Praktikum fester Bestandteil deines Studiums ist, hast du auf jeden Fall weiter Anspruch auf deine BAföG-Zahlungen.
Die meisten Pflichtpraktika müssen im Laufe der Studienzeit absolviert werden, manchmal jedoch auch vor oder nach dem Studium. Fest steht jedoch: Wenn du die allgemeinen Voraussetzungen für eine BAföG-Förderung erfüllst, dann hast du auch bei einem Pflichtpraktikum vor oder nach deinem Studium Recht auf Förderung. Die Bedingung ist natürlich, dass das Praktikum, das du vor Beginn deines Studiums absolvierst, absolut erforderlich für deinen Studiengang ist.
Achtung: Damit du während deines Praktikums auch garantiert weiter dein BAföG überwiesen bekommst, muss dein Arbeitgeber einen Eignungsnachweis ausfüllen. Der bestätigt, dass dein Praktikum die von deiner Uni gestellten Anforderungen an das Pflichtpraktikum erfüllt. Informiere dich darüber am besten bei deinem Arbeitgeber oder deinem zuständigen BAföG-Amt.
Die meisten Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums sind unbezahlt. Das klingt zwar erstmal nicht so toll, dafür musst du dir aber absolut keine Sorgen um deine BAföG-Zahlungen machen: Wenn du für dein Praktikum keinerlei Vergütung bekommst, bleibt dein BAföG-Anspruch genauso hoch wie sonst auch.
Anders sieht es aus, wenn du für deine Arbeit ein Gehalt bekommst. In diesem Fall hören die BAföG-Zahlungen zwar nicht ganz auf, du musst dich aber auf Kürzungen einstellen.
Freiwillige Praktika werden dabei genauso behandelt wie Nebenjobs: Bis zu einem Verdienst von 6.680 Euro jährlich (= 12 x 556 Euro), dem sogenannten Einkommens-Freibetrag, erhältst du dein volles BAföG (Stand: Januar 2025). Dem Amt ist dabei egal, ob du die 6.680 Euro an einem Tag oder über das ganze Jahr hinweg verdienst. Solltest du innerhalb des Zeitraums jedoch mehr verdienen, wird der Teil, der darüber hinausgeht, mit deinem BAföG verrechnet – du bekommst also weniger überwiesen.
Bei Pflichtpraktika aus, in denen du ein Gehalt bekommst, gibt es hingegen keinen Freibetrag – deine Einnahmen werden komplett mit deinem BAföG-Satz verrechnet.
Die Berechnung, auf wie viel deines BAföGs du verzichten musst, wenn du im Praktikum Geld verdienst, ist ziemlich kompliziert. Informiere dich daher entweder bei deinem zuständigen BAföG-Amt oder lass dir von einem BAföG-Rechner helfen. Davon findest du im Internet einige – such bei Google einfach nach „BAföG Rechner“.
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