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Versicherung im Praktikum

Versicherung im Praktikum: Alles zu Krankenversicherung & Sozialversicherung

Früher oder später muss sich jeder mit dem Thema Krankenversicherung auseinandersetzen. In Deutschland gibt es nämlich eine Krankenversicherungspflicht.

Die Krankenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung, in die jeder normale Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin einzahlt. Zur Sozialversicherung gehören außerdem noch: Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.

Ob du dich während deines Praktikums selbst bei einer Krankenkasse versichern musst und verpflichtet bist, Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wir sagen dir, in welchem Fall du dich selbst um eine Versicherung kümmern und mit welchen Sozialabgaben du rechnen musst.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich im Praktikum krankenversichert sein?

In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht. Du musst also auch als Praktikant bzw. Praktikantin krankenversichert sein.

Welche Krankenversicherung brauche ich als Praktikant?

Welche Krankenversicherung für dich in Frage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn du noch keine 25 Jahre alt bist und weniger als 556 Euro pro Monat verdienst, bleibst du beispielsweise über die Krankenkasse deiner Eltern mitversichert.

Muss ich im Praktikum Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Sozialversicherungsbeiträge musst du nur zahlen, wenn du ein Praktikumsgehalt bekommst. Wie viel du von deinem Gehalt in die Sozialversicherung einzahlen musst, lässt sich nicht so einfach sagen. Entscheidend ist dabei vor allem, ob du an einer Uni eingeschrieben bist und wie viel du im Praktikum verdienst.

Welche Versicherung brauche ich bei einem Auslandspraktikum?

Für ein Auslandspraktikum reicht eine deutsche Krankenversicherung meistens nicht aus. Für ein Praktikum außerhalb der EU brauchst du auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung. Welche Versicherung für dich und dein Praktikum die Geeignetste ist, erfragst du am besten bei deiner Krankenkasse.

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Praktikum Versicherung: Muss ich mich im Schülerpraktikum versichern?

Die meisten machen bereits als Schüler oder Schülerinnen ihr erstes Praktikum. Aber keine Sorge: In deinem Schülerpraktikum musst du dir noch keine Gedanken über das Thema Krankenversicherung machen. Bis zu deinem 25. Geburtstag hast du Anspruch auf Familienversicherung und bist über die gesetzliche Krankenversicherung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten mitversichert.

Wenn deine Eltern privat versichert sind, gilt die Familienversicherung für dich nicht. In diesem Fall solltest du aber ohnehin schon selbst bei der privaten Krankenversicherung deiner Eltern versichert sein. Sprich sie einfach mal darauf an.

Praktikum Krankenversicherung: Wann muss ich mich als Praktikant selbst versichern?

Allgemein gilt: Du musst als Praktikant oder Praktikantin krankenversichert sein. Das geht entweder über die Familienversicherung (wenn du Anspruch darauf hast) oder indem du selbst eine Krankenversicherung abschließt.

Familienversicherung

Als Familienversicherung wird die kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen (z. B. Kindern oder Lebenspartern) in der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet. Damit du Anspruch darauf hast, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Über die gesetzliche Krankenversicherung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten kannst du mitversichert bleiben, solange du…

  • … noch nicht 25 Jahre alt bist.
  • … im Monat weniger als 556 Euro verdienst (Stand: Januar 2025). Achtung: Hier zählt nicht nur dein Praktikumsgehalt, sondern die Einkünfte aus all deinen Jobs!

Wenn du nicht über deine Eltern, sondern über deinen Ehe- oder Lebenspartner familienversichert bist, endet dein Anspruch übrigens nicht mit deinem 25. Geburtstag. Die Einkommensgrenze von 556 Euro gilt aber auch in diesem Fall.

Verlängerung der Familienversicherung

Wenn du Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet hast, kannst du auch über deinen 25. Geburtstag hinaus familienversichert bleiben. Und zwar so lange, wie dein Dienst gedauert hat. Beispiel: Du hast zwölf Monate Bundesfreiwilligendienst geleistet, also hast du zwölf Monate länger Anspruch auf Familienversicherung.

Krankenversicherung im Praktikum: Wer zahlt die monatlichen Beiträge?

Wenn du in deinem Praktikum mehr als 556 Euro im Monat verdienst, übst du eine sogenannte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus und bist über deinen Arbeitgeber pflichtversichert. Das heißt: Deine Beiträge zur Sozialversicherung werden direkt von deinem Gehalt abgezogen. Verdienst du im Praktikum aber weniger als 556 Euro oder überhaupt nichts, musst du die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst an deine Krankenkasse überweisen.

Freiwilliges Praktikum Sozialversicherung: Welche Beiträge muss ich zahlen?

Ein freiwilliges Praktikum ist jedes Praktikum, das nicht in deiner Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist. Welche Beiträge zur Sozialversicherung du in einem freiwilligen Praktikum leisten musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Übersicht: Welche Sozialversicherungsbeiträge du in deinem freiwilligen Praktikum zahlen musst

  • Freiwilliges Praktikum vor oder nach dem Studium ohne Entgelt: Wenn du als Praktikant oder Praktikantin keinen Anspruch auf Familienversicherung hast, musst du deine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen. Von den anderen Sozialversicherungsbeträgen bist du befreit.
  • Freiwilliges Praktikum vor oder nach dem Studium mit einer Dauer von höchstens drei Monaten und einem Verdienst von höchstens 556 Euro: Ohne Familienversicherung musst du deine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen. Da dein Praktikum als kurzfristige Beschäftigung gilt, bist du von den anderen Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
  • Freiwilliges Praktikum vor oder nach dem Studium mit Entgelt bis 556 Euro: Ohne Familienversicherung musst du deine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen. Darüber hinaus giltst du als geringfügig Beschäftigter. Das heißt, dein Arbeitgeber zahlt für dich Pauschalbeträge zur Sozialversicherung. Von deinem Bruttolohn gehen lediglich ein paar Prozent für die Rentenversicherung ab.
Befreiung von der Rentenversicherung

Als geringfügig Beschäftigter kannst du dich von der Rentenversicherung befreien lassen. Dafür musst du einen schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber einreichen.

  • Freiwilliges Praktikum vor oder nach dem Studium mit einem Verdienst zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro: Du giltst als sogenannter Midijobber und musst Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Den größten Teil übernimmt aber dein Arbeitgeber. Wie viel von deinem Gehalt abgezogen wird, hängt von deinem tatsächlichen Verdienst ab. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden direkt von deinem Gehalt abgezogen.
  • Freiwilliges Praktikum vor oder nach dem Studium mit einem Verdienst von mehr als 2.000 Euro: Du giltst als normaler Arbeitnehmer und musst die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gehen direkt von deinem Gehalt ab.
  • Freiwilliges Praktikum während des Studiums ohne Entgelt: Wenn du keinen Anspruch auf Familienversicherung hast, musst du deine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen. Von den anderen Sozialversicherungsbeiträgen bist du befreit.
  • Freiwilliges Praktikum während des Studiums mit einer Dauer von höchstens drei Monaten und einem Verdienst von höchstens 556 Euro: Als kurzfristig Beschäftigter bist du von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Ohne Familienversicherung musst du die Krankenkassenbeiträge selbst zahlen.
  • Freiwilliges Praktikum während des Studiums mit Entgelt bis 556 Euro: Ohne Familienversicherung musst du deine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen. Dein Arbeitgeber zahlt für dich aber Pauschalbeträge zur Sozialversicherung. Von deinem Bruttolohn gehen nur wenige Prozent für die Rentenversicherung ab.
  • Freiwilliges Praktikum während des Studiums mit einem Verdienst von mehr als 556 Euro: Du bist grundsätzlich verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Allerdings kannst du vom sogenannten Werkstudentenprivileg profitieren. Dadurch bist du zu großen Teilen von der Sozialversicherung befreit. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden von deinem Gehalt abgezogen.

Welche Bedingungen du für das Werkstudentenprivileg erfüllen musst, sagen wir dir in unserem Werkstudenten-Ratgeber:

Werkstudentenprivileg

Was bedeutet Werkstudentenprivileg? Und was ist überhaupt ein Werkstudent? Wir klären dich auf!

Pflichtpraktikum Sozialversicherung: Welche Beiträge muss ich zahlen?

Als Pflichtpraktikum gilt ein Praktikum, wenn es in deiner Schul-, Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist. Meistens findet so ein Praktikum im Laufe deiner Ausbildung oder Studienzeit statt, es gibt aber auch Ausnahmen: In manchen Studienordnungen ist vorgeschrieben, dass du ein sogenanntes Vorpraktikum absolvieren musst, um überhaupt zum Studium zugelassen zu werden. Und manchmal wird auch ein Nachpraktikum verlangt, dass du nach deinem Abschluss noch machen musst.

Der große Unterschied: Bei einem Vor- oder einem Nachpraktikum bist du kein eingeschriebener Student. Und das ist entscheidend bei der Frage, ob du Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst oder nicht.

Übersicht: Welche Sozialversicherungsbeiträge du in deinem Pflichtpraktikum zahlen musst

  • Vorgeschriebenes Vorpraktikum oder Nachpraktikum ohne Vergütung: Wenn du keinen Anspruch auf Familienversicherung hast, musst du die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung selbst zahlen. Dein Arbeitgeber übernimmt die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung.
  • Vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum mit Entgelt von höchstens 325 Euro: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung musst du selbst zahlen, wenn du keinen Anspruch auf Familienversicherung hast. Dein Arbeitgeber übernimmt aufgrund der sogenannten „Geringverdienergrenze für Auszubildende“ die restlichen Sozialversicherungsbeiträge.
  • Vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum mit Entgelt zwischen 325,01 Euro und 556 Euro: Ohne Familienversicherungsanspruch zahlst du die Beiträge zur Krankenkasse selbst, die Sozialversicherungsbeiträge teilst du dir mit deinem Arbeitgeber.
  • Pflichtpraktikum während des Studiums: Wenn du keinen Anspruch auf Familienversicherung hast, zahlst du die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung selbst. Von den anderen Sozialversicherungsbeiträgen bist du befreit. Ob und wie viel du im Praktikum verdienst, ist hierbei egal.

Praktikum Krankenversicherung: Was kostet die Versicherung im Monat?

Wenn du als Praktikant oder Praktikantin Anspruch auf Familienversicherung hast, ist das natürlich der Jackpot: Du musst dich um nichts kümmern und nichts zahlen. Das ändert sich aber schlagartig, wenn du 25 wirst oder mehr als 538 Euro im Monat verdienst. In der Regel musst du als Student oder Studentin aber zumindest noch nicht die vollen Krankenkassenbeiträge zahlen – dafür sorgt die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS).

Studentische Krankenversicherung als Praktikant: Wann habe ich Anspruch darauf?

Anspruch auf die Krankenversicherung der Studenten hast du, wenn du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben und noch nicht 30 Jahre alt bist. Mit deinem 30. Geburtstag endet der Anspruch leider – auch, wenn du weiterhin studierst.

Für die studentische Krankenversicherung kannst du dich einfach bei einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl versichern. Die Kosten sind überall gleich: Für die Krankenversicherung zahlen Studierende monatlich rund 110 bis 130 Euro.

Gesetzliche Krankenversicherung als Praktikant: Wann muss ich die vollen Beiträge zahlen?

Du musst als Praktikant oder Praktikantin die vollen Krankenkassenbeiträge zahlen, wenn du …

  • … studierst und 30 Jahre oder älter bist.
  • … 25 Jahre oder älter und nicht an einer Uni eingeschrieben bist.
  • … mehr als 538 Euro monatlich verdienst und nicht an einer Uni eingeschrieben bist.

Die Höhe deines monatlichen Versicherungsbeitrags richtet sich nach deinem Einkommen und ist von Krankenkasse zu Krankenkasse leicht unterschiedlich.

Krankenkassen-Beitragsrechner

Wie viel du monatlich für deine Krankenversicherung zahlen musst, kannst du mit einem Beitragsrechner ganz leicht herausfinden. Such dafür bei Google einfach nach „Krankenkasse Beitragsrechner“.

Private Krankenversicherung im Praktikum: Kann sich das lohnen?

Anstatt dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu registrieren, kannst du dich natürlich auch über private Krankenversicherung versichern. Als Privatversicherter hast du gegenüber gesetzlich Versicherten viele Vorteile: Zum Beispiel kürzere Wartezeiten auf Facharzttermine oder Einzelzimmer und Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus.

Ob sich das für dich lohnt und vor allem, ob du es dir leisten kannst, musst du selbst entscheiden – private Krankenkassen sind in der Regel nämlich deutlich teurer als gesetzliche Versicherungen. Die Beitragshöhen unterscheiden sich dabei von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht

Wenn du dich für eine private Krankenversicherung entscheidest, musst du dich zunächst von deiner Versicherungspflicht befreien lassen. Das machst du mit einem schriftlichen Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse, den du bis spätestens drei Monate nach deiner Immatrikulation einreichen musst.

Aber Achtung: Wenn du dich einmal von der Versicherungspflicht hast befreien lassen, kannst du erst nach deinem Studienabschluss wieder zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln!

Auslandspraktikum Versicherung: Welche Krankenversicherung brauche ich für ein Praktikum im Ausland?

Wenn du ein Praktikum im Ausland machen willst, reicht eine deutsche Krankenversicherung oft nicht. Mit einer gesetzlichen Versicherung besteht innerhalb der Europäischen Union zwar eine Grundsicherung, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist aber auch bei einem Praktikum in einem EU-Land nur zu empfehlen. Außerhalb der EU musst du auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Es gibt viele spezielle Auslandsversicherungen für Studenten und junge Leute, mit denen sie während ihres Auslandsaufenthaltes krankenversichert sind. Wie viel dich so eine Auslandskrankenversicherung kostet, ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Wo machst du dein Auslandspraktikum? Wie lang ist dein Aufenthalt in dem Land? Wie alt bist du? Bist du Student oder Studentin? Welche Leistungen soll die Versicherung abdecken?

Vor einem Praktikum im Ausland solltest du dich daher genau informieren, welche Versicherung die beste für deine Bedürfnisse ist. Frag dafür doch einfach mal bei deiner Krankenkasse bzw. der Krankenkasse deiner Eltern nach, welche Angebote es dort gibt.

Diese Leistungen sollte deine Auslandskrankenversicherung auf jeden Fall abdecken:
  • Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle während deines Auslandspraktikums
  • Behandlungskosten bei einem Arzt oder im Krankenhaus
  • Rücktransport ins Heimatland bei Notfällen
  • Gepäckrückholung

Erasmus-Praktikum Versicherung: Brauche ich im Erasmus-Programm eine Auslandskrankenversicherung?

Ja, auch wenn du über das Erasmus-Programm ein Auslandspraktikum machst, musst du dich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. „Die Teilnahme am Erasmus-Programm beinhaltet keinerlei Versicherungsschutz“, heißt es auf der Erasmus-Webseite.

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Auslandspraktikum

Alles, was du über das Thema Auslandspraktikum wissen musst: Wie finanziere ich ein Auslandspraktikum? Was muss ich bei der Planung beachten? Wie finde ich Praktika im Ausland?

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