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Rechte und Pflichten als Werkstudent

Rechtliche Regelungen bei Werkstudenten - Urlaubsanspruch, Kündigungsfrist & Co.

Du arbeitest als Werkstudent oder willst dir einen Werkstudentenjob suchen, hast aber noch ein paar Fragen? Beispielsweise, wie es mit dem Urlaubsanspruch als Werkstudent aussieht oder ob du weiter bezahlt wirst, wenn du mal länger krank bist? Dann bist du hier genau richtig! Wir beantworten dir alle Fragen zu den wichtigsten rechtlichen Regelungen für Werkstudentenjobs.

Häufig gestellte Fragen

Hat man als Werkstudent Anspruch auf Urlaubstage?

Als Werkstudent bzw. Werkstudentin hast du einen Mindesturlaubsanspruch. Bei einer Vollzeittätigkeit würde er vier Wochen pro Jahr betragen, bei Teilzeittätigkeiten wie einem Werkstudentenjob wird er anteilig berechnet. Wie viele Urlaubstage du hast, sollte aber auch in deinem Werkstudentenvertrag stehen.

Gibt es für Werkstudenten eine Kündigungsfrist?

Wenn in deinem Werkstudentenvertrag nicht explizit etwas anderes steht, gilt für die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Frist gilt sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber.

Gibt es eine Probezeit für Werkstudenten?

Auch bei Werkstudenten gibt es meistens eine Probezeit, in der eine verkürzte Kündigungsfrist gilt. Wie lang die Probezeit ist, kann dein Arbeitgeber frei entscheiden. Sie muss in deinem Arbeitsvertrag festgehalten sein.

Bekomme ich als Werkstudent einen Feiertagsausgleich?

Du bekommst in deinem Werkstudentenjob einen Feiertagsausgleich, wenn du feste Arbeitstage hast, die auch in deinem Vertrag festgehalten sind. Fällt auf einen dieser Tage ein Feiertag, musst du nicht arbeiten und du bekommst trotzdem dein volles Gehalt. Teilst du dir deine Stunden flexibel ein, hast du als Werkstudent keinen Anspruch auf eine Feiertagsvergütung.

Bekomme ich, wenn ich als Werkstudent länger krank bin, eine Lohnfortzahlung?

Wenn du in deinem Werkstudentenjob ein festes Gehalt überwiesen bekommst, ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, dir dieses auch im Krankheitsfall sechs Wochen lang weiterzuzahlen.

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Werkstudent Urlaubsanspruch: Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Es ist Sommer und du willst mal für ein paar Tage an den Strand? Das ist natürlich auch mit einem Job als Werkstudent kein Problem – wie jeder andere Arbeitnehmer hast du auch als Werkstudent einen Urlaubsanspruch.

Wie viele Urlaubstage du pro Jahr nehmen darfst, lässt sich nicht generell sagen. Das hängt immer von den Regelungen im jeweiligen Unternehmen ab. Allerdings hast du einen Mindesturlaubsanspruch. Bei Vollzeitjobs beträgt dieser vier Wochen pro Jahr (bei fünf Wochenarbeitstagen also 20 Urlaubstage). Bei einer Teilzeittätigkeit wie einem Werkstudentenjob wird der Anspruch anteilig berechnet.

Aber wie berechnest du, wie viele Urlaubstage dir in deinem Job zustehen? Als Werkstudent arbeitet man schließlich oft auch unregelmäßig und nicht immer acht Stunden pro Tag.

Gute Nachricht: Dein Urlaubsanspruch als Werkstudent richtet sich nur nach deinen Arbeitstagen, wie viele Stunden du an diesen Tagen arbeitest, ist egal. Wenn du jede Woche dieselbe Anzahl an Tagen arbeitest, kannst du deinen Anspruch also ganz einfach berechnen.

Beispiel: Da dir für fünf Arbeitstage pro Woche 20 Urlaubstage im Jahr zustehen würden, wären es bei vier Arbeitstagen 16 Urlaubstage (4 Wochen * 4 Arbeitstage = 16 Urlaubstage). Bei drei Wochenarbeitstagen dürftest du dementsprechend zwölf Tage Urlaub machen (4 Wochen * Arbeitstage = 12 Urlaubstage). Und so weiter.

Urlaubsanspruch als Werkstudent: Wie berechne ich meine Urlaubstage bei unregelmäßigen Arbeitszeiten?

Du hast keine festen Tage, an denen du in deinem Job arbeitest, sondern du arbeitest sehr unregelmäßig? Dann ist die Berechnung deines Urlaubsanspruchs ein wenig komplizierter.

Zunächst mal musst du in diesem Fall deine durchschnittlich erbrachten Wochenstunden ausrechnen. Zähl dafür einfach alle deine bisherigen Arbeitsstunden zusammen und teil sie durch die Wochen, in denen du gearbeitet hast. Anschließend musst du noch wissen, wie hoch der jährliche Urlaubsanspruch eines Vollzeit-Arbeitnehmers in deinem Unternehmen ist und diesen in Stunden umrechnen.

Beispiel: Vollzeit-Mitarbeiter haben Anspruch auf 25 Urlaubstage pro Jahr. 25 Urlaubstage * 8 Arbeitsstunden täglich = 200 Stunden Urlaubsanspruch.

Diese 200 Stunden multiplizierst du mit deinen durchschnittlichen Arbeitsstunden und teilst das anschließend durch die Wochenstunden einer Vollzeitkraft (also 40). Das Ergebnis ist dein Urlaubsanspruch.

Beispiel: Urlaubsanspruch als Werkstudent errechnen

200 Stunden Urlaubsanspruch einer Vollzeitkraft * 10 durchschnittliche Wochenarbeitsstunden von dir / 40 Wochenstunden einer Vollzeitkraft = 50 Stunden Urlaubsanspruch

Bevor du dich ans Ausrechnen deines Urlaubsanspruchs machst, solltest du aber erstmal einen genauen Blick in deinen Werkstudentenvertrag werfen: Meistens ist dort schon genau geregelt, wie viele Urlaubstage du nehmen darfst. Und in den meisten Unternehmen gibt es zudem Online-Tools, in denen du deine Urlaubstage einsehen kannst. In der Regel musst du also gar nicht nachrechnen, sondern nur nachprüfen.

Werkstudent Feiertage: Gibt es eine Feiertagsvergütung für Werkstudenten?

Also normaler Vollzeitarbeiter hat man an gesetzlichen Feiertagen nicht nur frei, sondern bekommt diese Tage auch voll bezahlt. Aber wie sieht das bei Werkstudentenjobs aus? Bekommen auch Werkstudentinnen und -studenten eine Feiertagsvergütung?

Jein! Entscheidend ist dabei, ob du in deinem Job feste Arbeitstage hast, die auch in deinem Arbeitsvertrag festgehalten sind. Arbeitest du beispielsweise immer dienstags und donnerstags und auf einen dieser Tage fällt ein Feiertag, musst du die Stunden nicht nacharbeiten und bekommst trotzdem dein Werkstudentengehalt
Anders sieht es aus, wenn du deine Arbeitszeit flexibel einteilst. Dann hast du keinen rechtlichen Anspruch auf Feiertagsvergütung und du musst dir deine Stunden so legen, dass du trotz Feiertag auf deine Arbeitszeit kommst.

Werkstudent Überstunden: Welche rechtlichen Regelungen gibt es für Werkstudenten?

Wenn du schon mal irgendwo gearbeitet hast, wirst du so eine Situation wahrscheinlich kennen: Kurz vor Feierabend kommt der Chef oder die Chefin mit einer Aufgabe um die Ecke, die noch schnell erledigt werden muss. In diesem Fall bleiben Überstunden nicht aus. In einem Werkstudentenjob kann das genauso passieren wie bei jeder anderen bezahlten Tätigkeit. Aber natürlich gelten für dich dann auch dieselben rechtlichen Regelungen wie für jeden anderen Arbeitnehmer.

Wichtig: Die folgenden Regelungen gelten nur, wenn die Überstunden angeordnet sind. Für freiwillige Überstunden gibt es keine arbeitsrechtlichen Regelungen.

Überstunden als Werkstudent: Rechtliche Regelungen

  • Überstunden können nur verlangt werden, wenn das im Arbeitsvertrag festgehalten ist.
  • Für Überstunden muss es immer einen Ausgleich geben. Entweder wirst du dafür bezahlt oder du erhältst einen Freizeitausgleich.
  • Wirst du für deine Überstunden bezahlt, bekommst du dafür deinen normalen Stundenlohn. Manchmal gibt es dafür sogar einen finanziellen Zuschlag – das ist dann in deinem Arbeitsvertrag festgehalten.
  • Wenn du für deine Überstunden nicht bezahlt wirst, sondern einen Freizeitausgleich erhältst (also beispielsweise am nächsten Tag früher gehen kannst), muss es dazu eine Vereinbarung in deinem Arbeitsvertrag geben. Steht dazu nichts im Vertrag, musst du für deine Überstunden bezahlt werden.
  • Erhältst du für deine Überstunden einen Freizeitausgleich, kannst du nicht unbedingt selbst entscheiden, wann du diesen nimmst.

Aber Achtung! Wenn du in deinem Werkstudentenjob Überstunden machst, musst du die Stundengrenze und den Einkommensfreibetrag gut im Auge behalten. Auch mit den geleisteten Überstunden darfst du nicht über 20 Wochenstunden kommen, um deinen Werkstudentenstatus zu behalten. Und überschreitest du den Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr (Stand: 2025), bist du lohnsteuerpflichtig.

Kündigungsfrist Werkstudent: Wie lang ist die Frist für mich und meinen Arbeitgeber?

Als Werkstudent gelten für dich dieselben Regelungen wie für alle anderen Arbeitnehmer. Wenn in deinem Arbeitsvertrag keine explizite Angabe zur Kündigungsfrist steht bzw. nur auf die gesetzlichen Fristen verwiesen wird, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen. Diese Frist gilt sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber.

Die Kündigung muss dabei entweder zum 15. oder zum Ende des Monats schriftlich bei dir oder deinem Arbeitgeber vorliegen. Beispiel: Du willst deinen Vertrag kündigen und reichst daher am 15. Januar deine schriftliche Kündigung ein. Dann endet dein Arbeitsverhältnis zum 15. Februar. Wenn du deine Kündigung aber am 16. Januar abgibst, endet dein Vertrag erst Ende Februar.

Kündigung als Werkstudent fristgerecht einreichen

Beachte, dass bei einer schriftlichen Kündigung nicht der Poststempel gilt, sondern das Datum, an dem die Kündigung bei deinem Arbeitgeber vorliegt.

Kündigungsfrist Werkstudent: Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen nicht gilt. Beispielsweise, wenn im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart wurde. Innerhalb dieser Zeit gilt für beide Seiten üblicherweise eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Aber auch wenn du dich nicht in einer Probezeit befindest, kann es sein, dass die Kündigungsfrist nicht vier Wochen beträgt. Und zwar ganz einfach dann, wenn in deinem Arbeitsvertrag etwas anderes steht. Fakt ist: Wenn du den Vertrag unterschrieben hast, musst du dich auch an die dort angegebenen Fristen halten! Check deinen Vertrag also ganz genau, bevor du deine Unterschrift daruntersetzt!

Kündigungsfrist als Werkstudent: Kann mir fristlos gekündigt werden?

Es gibt Ausnahmen, in denen der Vertrag auch sofort und ohne Rücksicht auf die Kündigungsfrist in deinem Vertrag aufgelöst werden kann – und zwar ebenfalls von beiden Seiten. Für eine fristlose Kündigung muss laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) jedoch ein „wichtiger Grund“ vorliegen, wegen dem „dem Kündigenden […] die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist […] nicht zugemutet werden kann.“

Gründe, aus denen dir als Werkstudent fristlos gekündigt werden kann

  • Sexuelle Belästigung
  • Rassistische oder diskriminierende Angriffe
  • Tätlichkeiten oder Beleidigungen gegen Kollegen oder deinen Arbeitgeber
  • Eine Straftat wie z. B. Diebstahl von Arbeitsmaterial
  • Mutwillige Beschädigung von Unternehmenseigentum
  • Vortäuschung einer Krankheit
  • Andauernde Arbeitsverweigerung oder unentschuldigte Abwesenheit

Gründe, aus denen du als Werkstudent eine fristlose Kündigung einreichen kannst

  • Sexuelle Belästigung durch den Arbeitgeber
  • Beleidigungen oder Tätlichkeiten durch den Arbeitgeber
  • Rassistische oder diskriminierende Angriffe
  • Verstöße gegen die Arbeitsschutzvorschriften, die deine Sicherheit gefährden
  • Wiederholt verspätete Gehaltszahlungen

Wenn du einen Grund siehst, deinen Job als Werkstudent ohne Kündigungsfrist aufzulösen, solltest du direkt handeln: Eine fristlose Kündigung ist nur in den zwei Wochen möglich, nachdem sich der Kündigungsgrund ereignet hat bzw. nachdem du davon erfahren hast. Andersrum kann dein Arbeitgeber dich aber natürlich auch nicht fristlos für etwas kündigen, das mehr als zwei Wochen zurückliegt.

Hast du eine Vertrauensperson in der Personalabteilung oder der Chefetage? Dann wende dich am besten erstmal an sie und besprich mit ihr die weiteren Schritte. Wenn nicht, beschreibe deine Gründe für die fristlose Kündigung im Kündigungsschreiben und reiche es in der Personalabteilung ein. Ideal ist es natürlich, wenn du deinen Kündigungsgrund auch beweisen kannst.

Werkstudent 450 Euro Job

Werkstudent Probezeit: Gibt es eine Probezeit für Werkstudenten?

Wie in einem herkömmlichen Arbeitsvertrag ist auch in einem Werkstudentenvertrag meistens eine Probezeit festgelegt. Wie lang diese ist, kann dein Arbeitgeber individuell entscheiden. Oft beträgt sie aber, wie bei normalen Vollzeitjobs auch, sechs Monate. Eine Rolle spielt zudem natürlich auch, ob deine Stelle befristet ist. Bist du ohnehin nur ein halbes Jahr im Unternehmen, wird die Probezeit kürzer sein.

Aber schau einfach mal in deinen Vertrag. Dort muss es eine Angabe zur Probezeit geben.

Kündigungsfrist in der Probezeit

In deiner Probezeit als Werkstudent gilt sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber eine verkürzte Kündigungsfrist. in der Regel beträgt diese zwei Wochen.

Krank als Werkstudent: Bekomme ich eine Lohnfortzahlung?

Wenn du als normaler Vollzeit-Arbeitnehmer mal für längere Zeit wegen einer Krankheit ausfällst, musst du dir erstmal keine Sorgen machen: Du bekommst für sechs Wochen dein volles Gehalt, danach zahlt die Krankenkasse dir Krankengeld. Dafür sorgt das sogenannte Entgeltfortzahlungsgesetz.

Doch wie ist das bei Werkstudenten? Glücklicherweise genauso. Wenn du in deinem Job ein festes Gehalt überwiesen bekommst, ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, dir dieses auch im Krankheitsfall sechs Wochen lang weiterzuzahlen.

Wichtig ist nur, dass du die folgenden Voraussetzungen für eine Entgeltfortzahlung erfüllst:

  • Du musst länger als vier Wochen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt sein.
  • Du musst „arbeitsunfähig“ sein, deine Aufgaben im Job also nicht durchführen können.
  • Die Erkrankung oder Verletzung muss unverschuldet sein.
  • Du musst von einem Arzt krankgeschrieben sein.

Krankenversicherung als Werkstudent

Muss ich als Werkstudent krankenversichert sein? Und was für Kosten kommen da monatlich auf mich zu? Wir sagen es dir!

Werkstudent Arbeitszeugnis: Habe ich als Werkstudent Anspruch auf ein Zeugnis?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Also auch Werkstudenten. Dein Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, dir das Zeugnis von sich aus auszustellen – du musst es innerhalb eines Jahres einfordern.

Warum ist ein Arbeitszeugnis als Werkstudent wichtig?

Wenn du dich auf eine Stelle bewirbst, ist praktische Berufserfahrung ein sehr entscheidender Faktor. Viele Unternehmen legen mehr Wert darauf, dass du bereits Praxiserfahrung in einem Bereich gesammelt hast, als auf gute Uni-Noten. Wichtig ist aber, dass du deine beruflichen Stationen nicht nur durch Einträge im Lebenslauf behauptest, sondern auch durch Zeugnisse oder Bescheinigungen belegst.

Weil es deutlich weniger Aufwand ist, stellen viele Arbeitgeber ihren Werkstudenten und Praktikanten oft nur eine Arbeitsbescheinigung aus. Besteh aber am besten auf ein ausführliches und professionelles Zeugnis! Denn wie der Name schon vermuten lässt, bescheinigt so eine Bescheinigung nur, dass du eine Tätigkeit auch wirklich ausgeübt hast. In einem richtigen Arbeitszeugnis hingegen stehen auch Informationen zu deinen Aufgaben im Job sowie eine Beurteilung deiner Leistung. Ist das Zeugnis positiv, kann es bei der Entscheidung, ob du eine Zusage bekommst, schon mal das Zünglein an der Waage sein.

Werkstudent Zeugnis: Alle Infos zum Arbeitszeugnis

Benötigst du mehr Informationen zum Thema Arbeitszeugnis? Dann schau mal in unserem Ratgeber zu diesem Thema vorbei. Dort geht es zwar hauptsächlich ums Praktikumszeugnis – aber zwischen einem Arbeitszeugnis für ein Praktikum und für einen Werkstudentenjob gibt es im Grunde keine Unterschiede. Unter anderem sagen wir dir im Ratgeber, was in einem Arbeitszeugnis auf jeden Fall drinstehen sollte und wie du an den gängigen Formulierungen erkennen kannst, ob es sich wirklich um ein gutes Zeugnis handelt.

Arbeitszeugnis

Hier findest du alle Informationen rund ums Arbeitszeugnis. Vor allem sagen wir dir, woran du erkennst, ob ein Zeugnis wirklich gut ist. Oft versteckt sich hinter positiv klingenden Formulierungen nämlich harsche Kritik.

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