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Werkstudentenvertrag

Werkstudentenvertrag - Inhalt, Probezeit, Befristung & Co.

Wenn du in Deutschland ein Arbeitsverhältnis eingehst, wird in der Regel vor deinem ersten Tag ein Arbeitsvertrag geschlossen. Das gilt für Praktika und Werkstudentenjobs genauso wie für reguläre Vollzeittätigkeiten.

Hat dein Arbeitgeber dir keinen Werkstudentenvertrag zur Unterschrift vorgelegt? Dann solltest du ihn auf jeden Fall noch darauf ansprechen und auf einen Vertrag bestehen. Warum? Ganz einfach: Im Arbeitsvertrag werden alle rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses festgehalten. Zum Beispiel dein Gehalt, Befristung, Arbeitszeiten oder Urlaubsanspruch. Bei Unstimmigkeiten oder Problemen ist der Werkstudentenvertrag die Rechtsgrundlage, auf die du dich beziehen kannst. Denn: Was im Vertrag steht, gilt!

Auf dieser Seite findest du alle Infos rund ums Thema Werkstudentenvertrag: Was sollte auf jeden Fall und was kann drinstehen? Gibt es für Werkstudenten eine Probezeit? Ist so ein Werkstudentenvertrag befristet? Und gilt der Vertrag auch weiter, wenn du kein Student mehr bist?

Häufig gestellte Fragen

Was steht in einem Werkstudentenvertrag?

Angaben, die dein Werkstudentenvertrag auf jeden Fall enthalten sollte, sind unter anderem das Startdatum des Arbeitsverhältnisses, eine Beschreibung der Tätigkeit sowie Angaben zu Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubstagen und Kündigungsfristen.

Wann endet ein Werkstudentenvertrag?

Möglicherweise ist dein Werkstudentenvertrag auf eine bestimmte Zeit befristet – beispielsweise auf ein Jahr. Wenn der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht entfristet oder verlängert wird, endet er. Abgesehen davon endet dein Werkstudentenvertrag automatisch, sobald du nicht mehr an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bist.

Kann man einen Werkstudentenvertrag kündigen?

Selbstverständlich kannst du deinen Werkstudentenvertrag kündigen. Entscheidend sind dabei die Angaben zur Probezeit und Kündigungsfrist in deinem Vertrag. Beachte: Ein Arbeitsvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden, damit die Kündigung auch rechtskräftig ist.

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Werkstudentenvertrag Inahlt: Was muss in einem Vertrag als Werkstudent stehen?

Im Grunde unterscheidet sich ein Werkstudentenvertrag nicht großartig von anderen Arbeitsverträgen. Ein paar Besonderheiten gibt es allerdings.

  • Werkstudent kannst du logischerweise nur als Student sein. Deshalb steht in vielen Werkstudentenverträgen, dass das Arbeitsverhältnis endet, wenn du dein Studium beendet hast. Oft wird zudem verlangt, dass du zur Bestätigung jedes Semester eine aktuelle Studienbescheinigung bei deinem Arbeitgeber einreichen musst.
  • In deinem Werkstudentenvertrag sollte auch deine maximale Arbeitszeit festgehalten sein: Während der Vorlesungszeit 20 Stunden pro Woche, in den Semesterferien auch bis zu 40 Stunden.
  • Natürlich sollte auch dein Gehalt im Werkstudentenvertrag stehen. Im Gegensatz zu einem normalen Vollzeitjob bekommst du als Werkstudent oft einen Stundenlohn – in diesem Fall sollte im Arbeitsvertrag der genaue Brutto-Stundenlohn aufgeführt sein.

Checkliste: Diese Angaben sollte ein Werkstudentenvertrag auf jeden Fall enthalten

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Dein Name und deine Anschrift
  • Startdatum des Arbeitsverhältnisses
  • Einsatzort
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Angaben zu deiner Arbeitszeit
  • Dein Gehalt
  • Dein Urlaubsanspruch
  • Angaben zur Pausenregelung im Unternehmen
  • Kündigungsfristen

Weitere mögliche Angaben in einem Werkstudentenvertrag sind:

  • Angaben zu einer eventuellen Befristung
  • Rechte und Pflichten im Krankheitsfall
  • Regelung für Nebentätigkeiten
  • Regelung zur privaten Nutzung von Internet und Telefon
  • Regelung zu Reisekosten und Spesen
  • Verschwiegenheitsklausel
  • Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Werkstudent Vertrag

Werkstudentenvertrag Befristung: Ist mein Vertrag als Werkstudent befristet oder unbefristet?

Dein Werkstudentenvertrag kann entweder befristet oder unbefristet sein. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet im Gegensatz zu einer Dauerbeschäftigung zu einem bestimmten Datum. Da du ja nur während deines Studiums als Werkstudent arbeiten kannst, sind Werkstudentenverträge oft befristet – zum Beispiel auf ein Jahr.

Wenn dein Arbeitsverhältnis als Werkstudent befristet ist, kann dies vor Ablauf der Befristung verlängert werden. Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) kann ein befristeter Arbeitsvertrag jedoch nur dreimal verlängert werden – das gilt auch für Werkstudentenverträge. Nach der dritten Fristverlängerung muss dein Arbeitgeber dir also einen unbefristeten Arbeitsvertrag geben oder das Arbeitsverhältnis enden lassen.

Werkstudentenvertrag nach Exmatrikulation: Wann endet ein Vertrag als Werkstudent?

Dein Werkstudentenvertrag endet entweder mit dem Ende der Befristung, der Kündigung durch dich oder deinen Arbeitgeber oder mit dem Ende deines Studentenstatus. Das bedeutet: Sobald du nicht mehr offiziell an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bist, verliert dein Werkstudentenvertrag seine Gültigkeit.

Das heißt aber noch lange nicht, dass du direkt deinen Job los bist: Bei Werkstudentenjobs ist die Chance auf eine Übernahme recht hoch.

Werkstudentenvertrag kündigen: Was muss ich dazu wissen?

Wenn du unzufrieden mit deiner Arbeit bist, etwas anderes machen willst oder einfach nicht mehr genug Zeit hast, kannst du als Arbeitnehmer deinen Werkstudentenvertrag natürlich kündigen. Genauso hat aber auch dein Arbeitgeber das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn er einen triftigen Grund dafür hat. Für den Fall, dass eine der beiden Parteien den Vertrag kündigen will, ist darin in der Regel eine Kündigungsfrist festgesetzt worden.

Alle Fragen zum Thema Werkstudentenvertrag kündigen, Kündigungsfrist und gekündigt werden beantworten wir in unserem Ratgeber zu den Rechten und Pflichten von Werkstudenten:

Rechte & Pflichten als Werkstudent

Gibt es für Werkstudenten eine Kündigungsfrist? Hat man Anspruch auf Urlaub? Wie sieht es mit einer Probezeit aus? Alles zu deinen Rechten und Pflichten als Werkstudent findest du hier.

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