Kaum jemand lebt während des Studiums in Saus und Braus. Aber nur von Wasser und Brot will natürlich auch niemand leben. Und am Wochenende wollen Studentinnen und Studenten auch mal etwas mit Freunden unternehmen. Deshalb ist es für die meisten Studierende ganz normal, sich neben dem Studium noch etwas dazu zu verdienen. Ein typisches Beispiel: Viele Studenten arbeiten als Kellner in einer Bar oder einem Restaurant. Und ein großer Teil von ihnen sagt sogar, dass das der perfekte Studentenjob ist – schließlich muss man meistens erst abends nach den Vorlesungen zur Arbeit und hat viel Kontakt mit anderen jungen Leuten.
Durch so einen normalen Nebenjob hast du zwar keine Nachteile bei der Jobsuche, größere Chancen bei späteren Bewerbungen verschafft er dir aber auch nicht. Mit einem Job als Werkstudent hingegen kannst du zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Du verdienst neben dem Studium Geld und sammelst gleichzeitig praktische Berufserfahrung.
Aber was genau macht einen Werkstudenten bzw. eine Werkstudentin aus? Und welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um als Werkstudent zu gelten?
Per Definition ist ein Werkstudent bzw. eine Werkstudentin ein an einer deutschen Hochschule immatrikulierter Studierender, der neben seinem Studium in einem Unternehmen arbeitet. Außerdem hat eine Werkstudententätigkeit in der Regel eine fachliche Nähe zum Studium – auch wenn das keine Voraussetzung ist.
Für Werkstudenten gilt die sogenannte 20-Stunden-Grenze. Das heißt: Du darfst während des Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit darfst du aber auch mehr Stunden machen.
Einen Werkstudentenjob kannst du machen, wenn du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen: Unter anderem darfst du dich nicht im Urlaubssemester befinden, nicht in Teilzeit studieren sowie kein Zweitstudium, Fernstudium oder duales Studium machen.
Grundsätzlich kann man überall als Werkstudent arbeiten. Schau bei der Suche nach einem Job als Werkstudent am besten nach Unternehmen, bei denen du auch nach deinem Abschluss bleiben würdest. Oder zumindest nach Unternehmen aus der Branche, in der du deine Zukunft siehst. Betriebe stellen auch gezielt Studierende mit einem passenden Studienfach als Werkstudenten ein.
Willst du dich direkt auf die Suche nach einer Werkstudententätigkeit machen? Dann kommst du hier zu den aktuellen Stellenangeboten.
„Was ist eigentlich ein Werkstudent oder eine Werkstudentin?“ – Vielleicht hast du dir genau diese Frage gestellt und bist deswegen hier gelandet. Per Definition ist ein Werkstudent ein an einer Hochschule immatrikulierter Studierender, der neben seinem Studium in einem Unternehmen arbeitet, um sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen und zudem Berufserfahrung zu sammeln. Auch wenn es keine Voraussetzung ist, hat die Werkstudententätigkeit meist eine fachliche Nähe zum Studium.
Wenn du als Werkstudent oder Werkstudentin angestellt bist, hast du den großen Vorteil, dass du durch das sogenannte Werkstudentenprivileg Versicherungsfreiheit genießt.
Durch das Werkstudentenprivileg sind Studentinnen und Studenten in Deutschland weitestgehend von der Sozialversicherung befreit. Das heißt: Von deinem monatlichen Verdienst musst du keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gar keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Nur die Rentenversicherung bildet eine Ausnahme: In die musst du einzahlen, sobald du mehr als 556 Euro im Monat verdienst.
Um das Werkstudentenprivileg nicht zu verlieren, musst du dich aber auf jeden Fall an die Stundengrenze halten! Überschreitest du diese Grenze an mehr als 26 Wochen im Jahr, wird dir der Werkstudentenstatus entzogen.
Durch Vorlesungen und Seminar, Klausuren und Hausarbeiten sowie Hausarbeiten und Vorbereitungen sind viele Studierende schon stark ausgelastet. Zum Konzept „Werkstudent“ gehört daher, dass der Job immer eine Nebentätigkeit bleibt und das Studium nicht beeinträchtigt wird. Aus diesem Grund gilt für Werkstudierende eine maximale Wochenarbeitszeit, die auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Überschreitest du diese Arbeitszeit, giltst du nicht mehr als Werkstudent und du profitierst nicht mehr von den Vorzügen des Werkstudentenprivilegs.
Während der Vorlesungszeit darfst du als Werkstudent bzw. Werkstudentin maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn du hauptsächlich außerhalb der üblichen Vorlesungszeiten (also abends, nachts oder am Wochenende) arbeitest, darfst du unter Umständen auch mehr Wochenstunden machen. Wenn das bei dir in Frage kommt, solltest du dich aber zunächst an deine Krankenkasse wenden – die entscheidet nämlich, ob diese Ausnahme bei dir gilt.
Eine weitere Ausnahme betrifft die Vorlesungsfreie Zeit: Hier darfst du in deinem Werkstudentenjob sogar in Vollzeit arbeiten. Beachte aber, dass du die 20-Stunden-Grenze in höchstens 26 Wochen pro Jahr überschreiten darfst. Wenn du noch weitere Jobs parallel hast, werden die Stunden aller Jobs zusammengerechnet.
Vorlesungsfreie Zeit ist der offizielle Begriff für Semesterferien. Vorlesungsfreie Zeit gibt es jeweils einmal im Sommer- und im Wintersemester. In der Regel dauern die Semesterferien rund drei Monate. An welchen Tag die vorlesungsfreie Zeit beginnt und wann sie endet, wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Im Fall der Fälle einfach danach googeln …
Willst du wissen, wie viele Urlaubstage dir als Werkstudent zustehen? Oder brauchst du Infos zu Probezeit oder Kündigungsfrist?
Um als Werkstudent zu gelten, musst du ein paar Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich gilt: Es kann sich jeder auf eine Werkstudententätigkeit bewerben, der als ordentlicher Studierender an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist. Also jeder „normale“ Student. Ein paar Ausnahmen gibt es allerdings:
Du kannst als Werkstudent arbeiten, wenn du …
Du kannst nicht als Werkstudent arbeiten, wenn du …
Wenn du nach Jobs guckst, die du neben deinem Studium machen kannst, werden dir sowohl Werkstudentenstellen als auch Stellen als sogenannte Studentische Hilfskraft bzw. Studentische Aushilfe begegnen. Und obwohl sich beides sehr ähnlich anhört, gibt es entscheidende Unterschiede.
Ein Job als Studentische Hilfskraft ist meistens nichts anderes als ein Minijob, in dem du je nach Stundenlohn zwischen acht und zehn Stunden wöchentlich arbeitest. Der einzige Unterschied: Oftmals werden Studierende eingestellt, die eine fachliche Nähe zu der Stelle mitbringen. So können sie zum ersten Mal ihre fachlichen Kompetenzen einbringen, ohne dabei große Verantwortung zu tragen. Nicht selten werden daher schon Studentinnen und Studenten im ersten oder zweiten Studienjahr eingestellt. Viele Jobs als Studentische Hilfskraft werden auch direkt von der Universität angeboten.
Einen Werkstudentenjob könnte man im Vergleich dazu als „den nächsten Schritt“ bezeichnen: Werkstudenten arbeiten mehr, erledigen anspruchsvollere Aufgaben und tragen damit auch mehr Verantwortung. Aus diesem Grund werden als Werkstudenten meist Studierende aus höheren Semestern eingestellt.
Übrigens: Bei MeinPraktikum.de findest du neben Praktika und Werkstudentenjobs bzw. Studentenjobs auch Stellen als studentische Hilfskraft.
Hier findest du die Antworten auf alle wichtigen Fragen rund ums Thema Studentische Hilfskräfte.
Bei deiner Suche nach einem Werkstudentenjob solltest du nach Unternehmen suchen, bei denen du dir vorstellen könntest, auch nach deinem Abschluss zu arbeiten. Oder zumindest nach Unternehmen aus der Branche, in der du deine Zukunft siehst.
Es ist natürlich nicht verboten, in einem fachfremden Bereich als Werkstudent zu arbeiten. Allerdings stellen Unternehmen gezielt Studentinnen und Studenten mit einem passenden Studienfach ein. Und auch für dich ist es natürlich viel besser, schon Erfahrung in einer Branche zu sammeln, in der du später mal arbeiten willst.
Beispiele, in welchen Bereichen du mit deinem Studienfach als Werkstudent arbeiten könntest:
Suchst du eine Stelle in deinem Studienbereich? Dann kannst du hier alle Stellenangebote nach Studienfächern geordnet durchsuchen.
Werkstudent kannst du nur sein, solange du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist. Im Moment deiner Exmatrikulation endet auch dein Werkstudentenstatus! Aber wie geht es jetzt weiter? Kann ich trotzdem im Unternehmen bleiben?
Die gute Nachricht: Deine Chancen auf eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis stehen nicht schlecht! Immerhin lernst du während dieser Zeit sehr wichtige Prozesse im Unternehmen kennen und dein Arbeitgeber kann sich die Einarbeitungsphase eines externen Neuzugangs sparen, wenn er dir einen Vollzeitjob anbietet. Aber eins dürfte klar sein: Wenn du nach deinem Abschluss übernommen werden willst, musst du dich in deiner Zeit als Werkstudent gut verkaufen. Erledige deine Aufgaben gewissenhaft, biete deinen Kollegen und Kolleginnen Hilfe an und bring auch mal eigene Ideen ein.
Wenn du Interesse an einer Anstellung nach deinem Studium hast, solltest du früh genug – am besten schon mehrere Monate vor deinem Abschluss mit deinem Arbeitgeber darüber sprechen und die Möglichkeiten ausloten. Und sollte es gerade keine freie feste Stelle für dich geben, gibt es noch eine Alternative: Vielleicht kannst du als Freelancer weiter für das Unternehmen arbeiten. So hast du die Möglichkeit, weiter in gewohnter Umgebung Geld zu verdienen, während du dich nach einem Job umschaust. Außerdem bleibst du mit deinem Arbeitgeber in Kontakt und bist im besten Fall direkt bei ihm auf dem Schirm, wenn eine Stelle frei wird!
Muss man als Werkstudent bzw. Werkstudentin eigentlich auch Steuern zahlen? Und wenn ja, welche und wie viele?
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