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Studentische Hilfskraft FAQ

Studentische Hilfskraft FAQ – Gehalt, Bewerbung & Co.

Du studierst und möchtest dir neben deinen Uni-Vorlesungen noch etwas dazuverdienen? Dann hast du verschiedene Möglichkeiten. Du kannst dir einen klassischen Nebenjob suchen – beispielsweise in einer Bar oder einem Restaurant. Wenn du das Geldverdienen lieber mit deinen Studieninhalten verknüpfen möchtest, kannst du dir aber auch einen Werkstudentenjob suchen oder als Studentische Hilfskraft bzw. Wissenschaftliche Hilfskraft (auch: Hilfswissenschaftlicher; kurz: HiWi) arbeiten. Aber wo ist eigentlich genau der Unterschied zwischen Studenten- bzw. Nebenjob, Werkstudentenjob und einer Tätigkeit als Studentische oder Wissenschaftliche Hilfskraft? Das beantworten wir dir auf dieser Seite. Und außerdem alle weiteren Fragen, die sich Studierende rund um das Thema Studentische Hilfskraft stellen.

Definition Studentische Hilfskraft: Was ist eine Studentische Hilfskraft?

Der entscheidende Unterschied zwischen einem Minijob, Studentenjob oder einem Werkstudentenjob und einer Tätigkeit als Studentische Hilfskraft oder Wissenschaftliche Hilfskraft ist, dass du nicht in einem Unternehmen, sondern an deiner Universität selbst beschäftigt bist. In der Regel bist du als Studentische Hilfskraft dann auch im Fachbereich deines Studienfaches tätig – ähnlich wie bei einem Werkstudentenjob kannst du also auch als Studentische Hilfskraft deine fachlichen Kenntnisse einsetzen und vertiefen, während du gleichzeitig Geld verdienst.

Studentische Hilfskraft und Wissenschaftliche Hilfskraft: Wo ist der Unterschied?

Auch wenn beides fast dasselbe ist, gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen einer Studentischen Hilfskraft und einer Wissenschaftlichen Hilfskraft: Studentische Hilfskräfte sind zwar in einem Studiengang immatrikuliert, haben aber noch keinen Studienabschluss. Manchmal werden sie deswegen auch als ungeprüfte wissenschaftliche Hilfskraft bezeichnet. Wenn du bereits einen Studienabschluss in der Tasche hast und als Hilfskraft an deiner Uni angestellt bist, wirst du als Wissenschaftliche Hilfskraft bezeichnet.

Studentische Hilfskraft Arbeitszeit: Wie viele Stunden arbeitet man pro Woche?

Was deine wöchentliche Arbeitszeit als Studentische Hilfskraft angeht, verhält es sich genauso wie in einem Studentenjob oder einer Werkstudententätigkeit: In der Vorlesungszeit darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, in der vorlesungsfreien Zeit auch mehr. Bei Studentischen Hilfskräften werden von der Uni oft eine minimale und eine maximale Stundenzahl pro Woche vorgeschrieben. Die Stunden kannst du dir dann in der Regel recht flexibel einteilen und an deine Vorlesungen anpassen.

Studentische Hilfskraft Aufgaben: Was macht eine Studentische Hilfskraft?

Aber was genau sind eigentlich die Aufgaben einer Studentischen Hilfskraft? Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Die Aufgabenbereiche sind vielfältig und von Uni zu Uni und von Fachbereich zu Fachbereich sehr unterschiedlich. In der Regel unterstützt du als Studentische Hilfskraft aber Dozentinnen und Dozenten oder andere Universitätsangestellte bei Tätigkeiten wie:

  • Vorbereitung und Durchführung von Forschung oder Lehrveranstaltungen
  • Verwaltung
  • Statistische Arbeit
  • Korrekturhilfe
  • Wartung von Geräten
  • Klausuraufsicht
  • Beschaffung von Literatur und Erstellung von Bibliografien
  • Dokumentation von Forschungsergebnissen

Du hast bereits einen Abschluss und bist somit Wissenschaftliche Hilfskraft? Dann können noch einige anspruchsvollere Aufgaben auf dich zukommen. Dazu gehören etwa:

  • Beratung von Studierenden
  • Korrektur von Klausuren, Tests oder Wissenschaftlichen Arbeiten
  • Selbständige Forschung

Studentische Hilfskraft Voraussetzungen: Wie wird man Studentische Hilfskraft?

Wenn du als Studentische Hilfskraft arbeiten willst, gibt es eigentlich nur eine Grundvoraussetzung: Du musst an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Darüber hinaus ist es aber möglich, dass deine Universität noch weitere Anforderungen stellt. Beispielsweise ist es nicht unüblich, dass du erst ab einer bestimmten Anzahl an absolvierten Studiensemestern als Studentische Hilfskraft anfangen kannst.

Und wie kommt man an eine Stelle als Studentische Hilfskraft? Da nutzt du am besten zunächst deine uniinternen Quellen: Schau auf die Uni-Webseite und aufs Schwarze Brett oder sprich deine Dozenten einfach mal direkt an.

Alternativ kannst du dich aber auch im Internet umschauen – und damit am besten direkt hier auf MeinPraktikum.de starten. Bei uns findest du nämlich auch so einige Stellen als Studentische Hilfskraft oder Wissenschaftliche Hilfskraft.

Bewerbung als Studentische Hilfskraft: Was muss ich beachten?

Hast du eine Stelle an deiner Uni gefunden? Oder willst du dich initiativ um einen Job als Studentische Hilfskraft bewerben? Dann musst du jetzt eine gute Bewerbung schreiben. Im Grunde unterscheidet sich eine Bewerbung als Wissenschaftliche oder Studentische Hilfskraft auch gar nicht großartig von anderen Bewerbungen wie zum Beispiel Praktikumsbewerbungen. Deshalb kannst du dich auch bedenkenlos an den Tipps in unserem umfassenden Ratgeberbereich zu diesem Thema orientieren – dort erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du eine perfekte Bewerbung schreibst.

Bewerbungsratgeber

Anschreiben Studentische Hilfskraft: Ein wichtiger Tipp!

Eine Sache solltest du bei deiner Bewerbung als Wissenschaftliche oder Studentische Hilfskraft auf jeden Fall beachten: Erwähn direkt am Anfang deines Anschreibens deinen Studiengang und dein Fachsemester! Das sind zwei der wichtigsten Informationen für den Leser bzw. die Leserin deiner Bewerbung. Deine fachlichen Kompetenzen sollten auch im weiteren Verlauf des Anschreibens die größte Rolle spielen. Du kannst beispielsweise auch auf besonders gute Hausarbeiten oder bereits absolvierte Forschungsprojekte eingehen.

Muster Bewerbung Studentische Hilfskraft: Vorlagen kostenlos downloaden

Brauchst du Inspiration für dein Bewerbungsanschreiben oder deinen Lebenslauf? Dann kannst du dir unsere kostenlosen Vorlagen herunterladen:

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Bewerbungsgespräch Studentische Hilfskraft: Was erwartet mich?

Deine Bewerbung um eine Stelle als Studentische Hilfskraft ist gut angekommen und du wurdest zum Vorstellungsgespräch eingeladen? Glückwunsch! Diese letzte Hürde musst du nun aber noch nehmen. Damit dir das gelingt, solltest du dich gut vorbereiten. Wirf am besten mal einen Blick in unseren Ratgeber zum Thema Bewerbungsgespräch. Es geht darin zwar um Vorstellungsgespräche für Praktika, die unterscheiden sich allerdings nicht von Bewerbungsgesprächen für Studentische-Hilfskraft-Stellen.

Vorstellungsgespräch

Studentische Hilfskraft Gehalt: Wie viel verdient man als Studentische Hilfskraft?

Gegenüber einem normalen Nebenjob hat eine Anstellung als Studentische bzw. Wissenschaftliche Hilfskraft in der Regel den Vorteil, dass du deine Kenntnisse aus dem Studium vertiefen oder sogar erweitern kannst. Aber klar: In erster Linie arbeitest du, weil du dir neben dem Studium etwas dazuverdienen willst. Leider ist der Verdienst als Studentische Hilfskraft oft nicht besonders üppig: Du hast zwar Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde (Stand: 2025), deutlich mehr bekommst du aber wahrscheinlich nicht.

Ein bisschen anders sieht es aus, wenn du schon einen Abschluss in der Tasche hast und als Wissenschaftliche Hilfskraft angestellt bist. Mit einem Bachelor machst du schon einen kleinen Gehaltssprung nach oben. Und wenn du nach deinem Master noch weiter an der Uni als Wissenschaftliche Hilfskraft tätig bist, bekommst du schon deutlich mehr als den Mindestlohn.

Alle Infos zum Mindestlohn

Studentische Hilfskraft BAföG: Bekomme ich weiter mein volles BAföG?

Zunächst die gute Nachricht: Auch als Studentische Hilfskraft bekommst du weiterhin BAföG. Solltest du mit deinem Jahresgehalt eine bestimmte Grenze – den sogenannten Einkommens-Freibetrag – überschreiten, musst du allerdings mit Abzügen rechnen. Momentan liegt der Freibetrag bei 6.680 Euro (Stand: Januar 2025). Das sind umgerechnet 556 Euro im Monat.

Wenn du in deinem Job als Studentische oder Wissenschaftliche Hilfskraft mehr als 6.680 Euro jährlich verdienst, wird die Differenz zwischen deinen Einkünften und dem Einkommens-Freibetrag von deinem BAföG-Satz abgezogen. Ein kleines Beispiel: Du verdienst monatlich 660 Euro. Das macht 7.900 Euro jährlich. Also 1.200 Euro mehr als der Freibetrag. Diese 1.200 Euro werden über ein Jahr hinweg von deinem BAföG abgezogen – monatlich musst du also auf 100 Euro verzichten (1.200 Euro / 12 = 100 Euro).

Studentische Hilfskraft Steuern: Muss ich Steuern zahlen?

Es kann sein, dass du als Wissenschaftliche oder Studentische Hilfskraft Steuern zahlen musst. Und zwar dann, wenn du mit deinem Jahresgehalt (abzüglich 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag und 36 Euro Sonderpauschbetrag) den jährlichen Grundfreibetrag von 12.096 Euro (Stand: 2025) überschreitest. Verdienst du mehr, bist du lohnsteuerpflichtig. Um herauszufinden, wie viel Lohnsteuer genau von deinem Lohn abgeführt wird, nutzt du am besten einen Lohnsteuerrechner. Google einfach mal danach.

Muss ich als Studentische Hilfskraft Kirchensteuer zahlen?

Kirchensteuer musst du zahlen, wenn zwei Dinge auf dich zutreffen: 1. Du bist lohnsteuerpflichtig und 2. Du gehörst der katholischen oder der evangelischen Kirche an. Sollte eines von beiden nicht der Fall sein, musst du auch keine Kirchensteuer zahlen.

Die Kirchensteuer beträgt ca. 8 bis 9 Prozent der Lohnsteuer. Bei einer monatlichen Lohnsteuer von 10 Euro wären das demnach 0,80 bis 0,90 Euro.

Steuern als Student: Alle Infos

Studentische Hilfskraft Krankenversicherung: Welche Versicherung ist die Richtige?

Fest steht: In Deutschland muss jeder krankenversichert sein. Als Studentische Hilfskraft bzw. Wissenschaftliche Hilfskraft hast du dafür vier Möglichkeiten:

  • Familienversicherung
  • Studentische Krankenversicherung
  • Freiwillige Gesetzliche Krankenversicherung
  • Freiwillige Private Krankenversicherung

Familienversicherung als Studentische Hilfskraft

Familienversicherung bedeutet, dass du kostenfrei über die Krankenversicherung deiner Eltern bzw. deiner Erziehungsberechtigten mitversichert bist. Um Anspruch auf die Familienversicherung zu haben, musst du jedoch jünger sein als 25 Jahre und darfst höchstens 556 Euro im Monat verdienen (Stand: 2025).

Studentische Krankenversicherung als Studentische Hilfskraft

Über die Gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS) musst du deutlich geringere Krankenversicherungsbeiträge zahlen als über die normale gesetzliche Versicherung. Die monatlichen Gebühren betragen rund 80 Euro statt 150 Euro oder sogar deutlich mehr.

Um Anspruch auf die Studentische Krankenversicherung zu haben, musst du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben und jünger als 30 Jahre sein. Außerdem darfst du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Gesetzliche Krankenversicherung als Studentische Hilfskraft

Wenn du weder Anspruch auf Familienversicherung noch auf die Studentische Krankenversicherung hast, musst du leider die vollen Versicherungsbeiträge zahlen. Wie hoch genau die Beiträge sind, hängt von deinem Verdienst und deiner Krankenkasse ab. Mit 150 Euro musst du aber wohl mindestens rechnen.

Private Krankenversicherung als Studentische Hilfskraft

Wer über eine Private Krankenversicherung versichert ist, genießt einige Vorzüge. Unter anderem deutlich kürzere Wartezeiten auf Termine bei Fachärzten oder Einzelzimmer bei Krankenhausaufenthalten. Für diese Vorzüge lassen sich die Privatkassen aber auch gut bezahlen. Wie hoch genau die Beiträge sind, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich – höher als bei den Gesetzlichen Kassen sind sie aber auf jeden Fall.

Studentische Hilfskraft Sozialversicherung: Bin ich sozialversicherungspflichtig?

Gute Nachricht: Studierende sind weitestgehend von der Sozialversicherung befreit. Das bedeutet, dass du von deinem Lohn keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen musst. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dein Studium im Vordergrund steht – du darfst in der Vorlesungszeit deswegen höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit darfst du Vollzeit arbeiten.

Rentenversicherung als Studentische Hilfskraft

Als Wissenschaftliche oder Studentische Hilfskraft zahlst du in die Rentenversicherung ein. Aktuell beträgt der Beitragssatz 18,6 Prozent des Bruttolohns (Stand: 2025). Als Studentische Hilfskraft musst du aber höchstwahrscheinlich nicht den vollen Satz zahlen.

  • Minijob (bis 556 Euro): Verdienst du als Studentische Hilfskraft weniger als 556 Euro im Monat, zahlt dein Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 15 Prozent deines Bruttolohns und du nur die Differenz. Möglicherweise übernimmt dein Arbeitgeber sogar die volle Summe. Alternativ kannst du auch einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung stellen.
  • Midijob (556,01 Euro–2.000 Euro): Ist deine Tätigkeit ein sogenannter Midijob, hängt der Beitrag zur Rentenversicherung von deinem tatsächlichen Einkommen ab. Wie viel du genau zahlen musst, findest du am bequemsten mit einem Midijob-Rechner heraus. Such einfach bei Google danach.
Sozialversicherung: Alle Infos

Krankmeldung Studentische Hilfskraft: Bekomme ich Krankengeld?

Im Fall einer Krankheit oder einer Verletzung, wegen der du deiner Tätigkeit als Studentische oder Wissenschaftliche Hilfskraft nicht nachgehen kannst, gelten für dich dieselben Regelungen wie für einen „normalen“ Arbeitnehmer. Das heißt, dass du während einer Krankschreibung Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung hast. Du bekommst weiterhin dein volles Gehalt – wobei entweder die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit oder dein durchschnittlicher Monatslohn maßgebend sind.

Länger als sechs Wochen krank

Beachte: Während normale Vollzeitarbeitnehmer bei einer Krankschreibung von mehr als sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse haben, müssen Studierende darauf verzichten. Es sei denn, du bist nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit, weil du die 20-Stunden-Grenze überschreitest. Dann hast du wie ein regulärer Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld.

Wie du dich krankmeldest und ab dem wievielten Tag du ein ärztliches Attest bei deinem Arbeitgeber einreichen musst, lässt sich nicht generell beantworten. Diese Fragen klärst du am besten schon im Vorstellungsgespräch oder spätestens an deinem ersten Tag als Studentische Hilfskraft.

Vertrag Studentische Hilfskraft: Habe ich Anspruch auf einen Arbeitsvertrag?

Bevor du einen Job als Studentische Hilfskraft antrittst, unterzeichnest du in der Regel einen Arbeitsvertrag. Ist das nicht der Fall, solltest du deinen Arbeitgeber auf jeden Fall darauf ansprechen und auf einen schriftlichen Vertrag bestehen. Wie jeder Arbeitnehmer in Deutschland hast du Anspruch darauf!

Im Arbeitsvertrag werden sämtliche Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses festgehalten – wie zum Beispiel dein Gehalt, deine wöchentlichen bzw. monatlichen Arbeitsstunden oder dein Urlaubsanspruch. Sollte es jemals zu Unstimmigkeiten oder Problemen zwischen dir und deinem Arbeitgeber kommen, kannst du dich immer auf das berufen, was im Vertrag festgehalten ist.

Willst du wissen, was alles in einem Arbeitsvertrag stehen muss?

Arbeitsvertrag: Alle Infos

Arbeitszeugnis Studentische Hilfskraft: Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Wie jeder Arbeitnehmer in Deutschland hast du auch als Studentische Hilfskraft Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Zeugnisse sind wichtige Dokumente für deine Bewerbungsmappe. Und da eine Tätigkeit als Studentische bzw. Wissenschaftliche Hilfskraft normalerweise immer Bezug zu deinem angestrebten beruflichen Werdegang hat, solltest du dein Arbeitszeugnis auf jeden Fall einfordern! Nach Ende des Arbeitsverhältnisses hast du dafür ein Jahr Zeit.

Möchtest du wissen, was alles in einem Arbeitszeugnis stehen sollte? Oder brauchst du Hilfe, die oft sehr verklausulierten Formulierungen im Zeugnis richtig zu verstehen? Dann wirf mal einen Blick in unseren Ratgeber zu diesem Thema:

Arbeitszeugnis: Alle Infos

Kündigungsfrist Studentische Hilfskraft: Gibt es eine Kündigungsfrist?

Für Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte gelten dieselben rechtlichen Regelungen wie für alle anderen Arbeitnehmer in Deutschland. Heißt: Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes festgehalten ist, gilt eine beidseitige Kündigungsfrist von vier Wochen. Ist eine Probezeit vereinbart? Dann gilt in der Regel eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Es kann aber auch sein, dass das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber so nachhaltig gestört ist, dass es keine vier Wochen mehr fortgesetzt werden kann. In diesen Fällen kann der Arbeitsvertrag auch fristlos gekündigt werden. Laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss dafür ein „wichtiger Grund“ vorliegen, wegen dem „dem Kündigenden […] die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist […] nicht zugemutet werden kann.“

Gründe, aus denen dein Arbeitgeber dir fristlos kündigen kann

  • Sexuelle Belästigung
  • Rassistische oder diskriminierende Angriffe
  • Tätlichkeiten oder Beleidigungen gegen Kollegen oder deinen Arbeitgeber
  • Eine Straftat wie z. B. Diebstahl von Arbeitsmaterial
  • Mutwillige Beschädigung von Unternehmenseigentum
  • Vortäuschung einer Krankheit
  • Andauernde Arbeitsverweigerung oder unentschuldigte Abwesenheit

Gründe, aus denen du fristlos kündigen kannst

  • Sexuelle Belästigung durch den Arbeitgeber
  • Beleidigungen oder Tätlichkeiten durch den Arbeitgeber
  • Rassistische oder diskriminierende Angriffe
  • Verstöße gegen die Arbeitsschutzvorschriften, die deine Sicherheit gefährden
  • Wiederholt verspätete Gehaltszahlungen

Du hast einen Grund, fristlos zu kündigen? Dann solltest du jetzt schnell handeln: Nachdem sich der Kündigungsgrund zugetragen hat bzw. nachdem du davon erfahren hast, bleiben dir laut Gesetz nur zwei Wochen, um deine fristlose Kündigung schriftlich einzureichen.

Studentische Hilfskraft Urlaub: Habe ich Anspruch auf Urlaubstage?

Auch als Wissenschaftliche oder Studentische Hilfskraft hast du Anspruch auf Urlaubstage. Auf wie viele genau? Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. In jedem Unternehmen und jeder Einrichtung gibt es andere Regelungen. Allerdings gibt es in Deutschland einen Mindesturlaubsanspruch. Bei Vollzeittätigkeiten beträgt dieser vier Wochen pro Jahr – also 20 Urlaubstage. Bei Teilzeittätigkeiten wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.

Du arbeitest keine acht Stunden am Tag, sondern weniger? Keine Sorge: Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den Tagen, an denen du gearbeitet hast und nicht danach, wie viel Stunden du in dieser Zeit gemacht hast.

Überstunden Studentische Hilfskraft: Werden Überstunden bezahlt?

Als Wissenschaftliche bzw. Studentische Hilfskraft soll dein Studium im Mittelpunkt stehen. Deswegen sollen auch nur die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Stunden gearbeitet werden, Überstunden werden dir nicht bezahlt.

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