Ja, du bist hier auf MeinPraktikum.de. Das heißt aber nicht, dass du hier einzig allein Praktika findest. Nein – du findest bei uns auch eine große Zahl an Studentenjobs. Aber Moment mal! Was ist denn überhaupt der Unterschied zwischen einem Praktikum und einen Studentenjob? Oder zwischen einem normalen Studentenjob und einem Werkstudentenjob? Das beantworten wir dir gerne. Und außerdem noch alle weiteren Fragen, die du möglicherweise zum Thema Studentenjobs hast.
Auf der Suche nach einem Studentenjobs? Hier findest du alle derzeit freien Studentenjobs auf MeinPraktikum.de.
Ein Studentenjob ist im Grunde nichts anderes als ein normaler Nebenjob. Der einzige Unterschied: Beim Arbeitnehmer handelt es sich um einen Studenten bzw. eine Studentin. Wenn du an einer Hochschule eingeschrieben bist und nebenbei arbeitest, ist deine Tätigkeit also ein Studentenjob.
Es gibt noch zwei Unterformen des Studentenjobs: den Werkstudentenjob und die Tätigkeit als Studentische bzw. Wissenschaftliche Hilfskraft. Werkstudentinnen und -studenten arbeiten in der Regel in einer Branche, in der sie auch nach ihrem Studium arbeiten möchten und sammeln so Berufserfahrung. Studentische oder Wissenschaftliche Hilfskräfte sind an ihrer Uni selbst beschäftigt und verrichten Hilfstätigkeiten im akademischen Umfeld. Oft unterstützen sie beispielsweise Dozentinnen und Dozenten bei ihrer Forschung oder bei verwalterischen Tätigkeiten.
Hier findest du eine große Auswahl an freien Werkstudentenstellen und außerdem alle relevanten Infos rund ums Thema Werkstudenten.
Willst du dir neben dem Studium noch etwas dazuverdienen und suchst deshalb nach einem Studentenjob? Dann bist du hier schon genau richtig! Bei uns findest du neben Praktika nämlich auch viele Studentenjobs in ganz Deutschland:
Passende Stelle gefunden? Super! Dann kannst du jetzt mit deiner Bewerbung loslegen. Brauchst du dabei Hilfe? Dann schau mal in Ratgeberbereich zum Thema Bewerbung. Darin geht es zwar hauptsächlich um die Bewerbung fürs Praktikum, das macht aber nichts: Eine Bewerbung für einen Studentenjob unterscheidet sich kaum von einer Praktikumsbewerbung. Der Aufbau mit Anschreiben, Lebenslauf und Anhängen ist identisch. Und meistens reicht sogar eine Kurzbewerbung.
Eine Kurzbewerbung besteht nur aus einem knappen Anschreiben und einem tabellarischen Lebenslauf. Bei der Bewerbung um einen Studentenjob reicht eine Kurzbewerbung in der Regel aus – vor allem, wenn die Tätigkeit keinen Bezug zu deinem Studium hat. Sollte dein potenzieller Arbeitgeber doch noch Zeugnisse, Bescheinigungen oder ein ausführliches Anschreiben sehen wollen, wird er sich schon bei dir melden.
Wie dein Bewerbungsanschreiben aussehen sollte, hängt stark von der Art des Studentenjobs ab, auf den du dich bewirbst. Ist es ein reiner Nebenjob, der keinen Bezug zu deinem Studium oder deiner beruflichen Zukunft hat? Dann reicht ein knapper Text, mit dem du dich vorstellst und dein Interesse an der Stelle erläuterst. Hat der Job Bezug zu deinem Studienfach? Dann solltest du im Anschreiben darauf eingehen und deine Qualifikationen für die Stelle näher erläutern.
Du starrst auf eine leere Seite und weißt nicht, wie du dein Anschreiben beginnen sollst? Dann lad dir unser kostenloses Muster-Anschreiben runter und orientier dich daran:
Beim Lebenslauf für einen Studentenjob gibt es im Grunde nichts, worauf du speziell achten musst. Es reicht ein einfacher tabellarischer Lebenslauf. Bedenk nur, dass er nicht zu umfangreich wird – viele Angaben (z. B. zu außergewöhnlichen Hobbys oder speziellen Zertifikaten) sind für einen Studentenjob nicht relevant.
Weißt du nicht, wie ein tabellarischer Lebenslauf aussehen sollte? Dann wirf einen Blick in unseren ausführlichen Lebenslauf-Ratgeber! Oder lad dir direkt unsere Lebenslauf-Vorlage runter und hol dir etwas Inspiration:
Das Arbeiten im Home Office hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch einmal befeuert und durch die fortschreitende Digitalisierung ist das Arbeiten von zu Hause aus zumindest in vielen Berufen ohne Weiteres möglich. Und das gilt natürlich nicht nur für Vollzeittätigkeiten, sondern auch für Studentenjobs.
Suchst du einen Studentenjob, den du vollständig von zuhause ausüben kannst? Dann solltest du im ersten Schritt auch explizit danach suchen. Verwende dafür bei Google oder Jobbörsen Suchbegriffe „Home Office Studentenjob“, „Remote Studentenjob“ oder „Studentenjob Online“. Wie wär’s, wenn du damit hier direkt auf MeinPraktikum.de loslegst? Du findest hier nämlich mehrere Tausend aktuelle Studentenjobs – und viele davon kannst du von deinem eigenen Schreibtisch aus machen:
Im Gegensatz zu einem Praktikum machst du einen Studentenjob hauptsächlich, weil du dir neben dem Studium etwas dazuverdienen willst. „Werde ich gut bezahlt?“, ist daher eine berechtigte Frage. Wie hoch dein Gehalt ist, hängt allerdings ganz von deinem Studentenjob und deinem Arbeitgeber ab. Oft wird nur der Mindestlohn bezahlt, manchmal gibt es aber auch etwas mehr. Und natürlich hat noch eine andere Sache ganz entscheidenden Einfluss auf die Summe, die am Ende des Monats auf deinem Konto landet: deine Arbeitsstunden.
Oft sind mit Studentenjob Minijobs gemeint. So eine geringfügige Beschäftigung hat sowohl für dich als Arbeitnehmer als auch für deinen Arbeitgeber steuerliche Vorteile. Verdienen darfst du 556 Euro (mit Ausnahme von drei Monaten im Jahr, in denen du diese Grenze überschreiten darfst). Aus dieser sogenannten Minijob-Grenze berechnet sich deine maximale Stundenanzahl im Monat.
Ein kleines Beispiel: Du bekommst den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro. Also teilst du 556 durch 12. Das macht 46,3. Du kannst demnach 46 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten. Ist dein Stundenlohn höher, darfst du dementsprechend weniger arbeiten.
Aber ein Studentenjob muss natürlich kein Minijob sein! Als Studentin oder Student in Deutschland darfst du während der Vorlesungszeit 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit ist sogar Vollzeitarbeit kein Problem.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,82 Euro. Aber gilt das auch für Studentenjobs? Glasklare Antwort: ja! Während du in einem Praktikum nur unter bestimmten Umständen Anspruch auf den Mindestlohn hast, bekommst du in einem Studentenjob auf jeden Fall mindestens 12,82 Euro pro Stunde.
Nur weil du einen Studentenjob machst, musst du nicht direkt auf dein ganzes BAföG verzichten. Wenn du mit deinem Jahresgehalt den sogenannten Einkommens-Freibetrag überschreitest, musst du aber mit Abzügen rechnen. Momentan liegt diese Grenze bei 6.680 Euro (Stand: 2025). Umgerechnet sind das 556 Euro im Monat – also ungefähr das, was du in einem Minijob maximal verdienen darfst.
Verdienst du in deinem Studentenjob mehr als 6.680 Euro im Jahr, wird die Differenz zwischen dem Einkommens-Freibetrag und deinen Einkünften von deinem BAföG-Satz abgezogen. Ein Beispiel: Von deinem Arbeitgeber bekommst du monatlich 660 Euro. Das macht in einem Jahr 7.900 Euro – also 1.200 Euro mehr als der Einkommens-Freibetrag. Diese Summe wird dann über ein Jahr lang von deinem BAföG-Satz abgezogen. Du musst also monatlich auf 100 Euro verzichten (1.200 Euro / 12 Monate = 100 Euro).
Wenn du genau wissen willst, wie viel dir wegen deines Gehalts im Studentenjob vom BAföG abgezogen willst, kannst du einen BAföG-Rechner benutzen. Davon gibt es im Internet genug. Such einfach bei Google danach.
In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht. Das heißt: Du musst auf jeden Fall krankenversichert sein. Dafür gibt es vier Möglichkeiten:
Am besten hast du es, wenn du Anspruch auf die sogenannte Familienversicherung hast. Das heißt nämlich, dass du über die Krankenversicherung deiner Eltern kostenfrei mitversichert bleibst. Dafür musst du aber zwei Bedingungen erfüllen:
Du bist 25 oder älter? Oder verdienst du mehr als 556 Euro im Monat? Dann kannst du als eingeschriebener Studierender über die Gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichert sein. Dafür musst du dich wie ein normaler Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, allerdings zahlst du deutlich weniger: Als Student bzw. Studentin betragen die monatlichen Gebühren rund 110-130 Euro (sonst 150 Euro oder sogar noch mehr).
Aber auch für die Studentische Krankenversicherungen müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Erfüllst du die Voraussetzungen für die Familienversicherung und die Studentische Krankenversicherung nicht, wirst du wohl oder übel die vollen Versicherungsbeiträge zahlen müssen. Das kannst du bei jeder gesetzlichen Krankenkasse tun. Wie viel du monatlich zahlen musst, hängt von deinem Einkommen ab und ist von Krankenkasse zu Krankenkasse leicht unterschiedlich. Mit 150 Euro musst du aber mindestens rechnen.
Alternativ zu einer gesetzlichen Krankenversicherung kannst du auch eine private Krankenversicherung abschließen. Dadurch hast du viele Vorteile wie zum Beispiel kürzere Wartezeiten auf Facharzttermine oder Anspruch auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus. Aber klar: Für diese Vorzüge lassen sich private Krankenkassen auch gut bezahlen. Wie hoch die Beiträge genau sind, kommt auf die jeweilige Krankenkasse an – sie werden aber auf jeden Fall höher sein als bei einer gesetzlichen Kasse.
Als Studentin bzw. Student bist du in der Regel weitestgehend von der Sozialversicherung befreit. Das heißt, dass von deinem Gehalt keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sowie keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass du in deiner Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest und dein Studium damit im Vordergrund steht.
Auch im Studentenjob zahlst du schon in die Rentenversicherung ein. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit ca. 15 Prozent des Bruttolohns (Stand: 2025). Normalerweise wird er zu gleichen Teilen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Im Studentenjob musst du aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht den vollen Satz zahlen.
Ob von deinem Monatsgehalt Lohnsteuer abgeführt werden muss, hängt von der Höhe deines Verdienstes ab. Lohnsteuerpflicht bist du, wenn du mit deinem Jahresgehalt (abzüglich 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag und 36 Euro Sonderpauschbetrag) den sogenannten Grundfreibetrag von derzeit 12.096 Euro netto (Stand: 2025) überschreitest.
Verdienst du mehr als den Grundfreibetrag? Dann musst du nicht dein gesamtes Einkommen versteuern, sondern nur den Teil, der den Freibetrag überschreitet. Wenn du wissen willst, wie viel genau von deinem Gehalt für Lohnsteuer abgezogen wird, nutzt du am besten einen Lohnsteuerrechner. Such danach einfach bei Google.
Wenn du lohnsteuerpflichtig bist, musst du möglicherweise auch Kirchensteuer zahlen. Und zwar dann, wenn du der katholischen oder evangelischen Kirche angehörst. Die Kirchensteuer beträgt ca. 8 bis 9 Prozent der Lohnsteuer. Zahlst du 10 Euro Lohnsteuer, beträgt die Kirchensteuer also ca. 0,80 bis 0,90 Euro. Wenn du konfessionslos oder nicht lohnsteuerpflichtig bist, zahlst du auch keine Kirchensteuer.
Die wenigsten Studierenden machen sich Gedanken zum Thema Steuererklärung. Und die meisten müssen das auch gar nicht. Aber auch mit einem Studentenjob kann eine Steuererklärung sinnvoll sein – und zwar vor allem dann, wenn du Lohnsteuer gezahlt hast. Oft kannst du dir diese dann nämlich vom Finanzamt zurückholen. Achte bei deinen Gehaltsabrechnungen also auf jeden Fall darauf, ob du Lohnsteuer gezahlt hast.
Eine Steuererklärung kann sich aber auch lohnen, weil du einen großen Teil deiner Studienkosten von der Steuer absetzen kannst. Zum Beispiel:
Deine Eltern bekommen Kindergeld ausgezahlt, solange du noch keine 25 Jahre alt bist und dich noch in deiner Erstausbildung befindest. Dein Studium muss außerdem im Mittelpunkt stehen. Das heißt: Du darfst in deiner Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten.
2025 erhalten Eltern monatlich 255 Euro pro Kind.
Bei einem Studentenjob gelten dieselben Regelungen wie bei allen anderen Arbeitsverhältnissen in Deutschland: Ist in deinem Arbeitsvertrag nicht explizit etwas anderes angeben, besteht eine beidseitige Kündigungsfrist von vier Wochen.
Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen diese reguläre Kündigungsfrist nicht greift. Beispielsweise innerhalb einer Probezeit, die im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Innerhalb dieser Zeit gilt sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber eine verkürzte Frist von zwei Wochen.
Eine weitere Ausnahme ist die fristlose Kündigung. Das bedeutet, dass der Vertrag ohne Rücksicht auf die im Vertrag festgeschriebene Kündigungsfrist aufgelöst wird. Dafür muss laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) jedoch ein „wichtiger Grund“ vorliegen, wegen dem „dem Kündigenden […] die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist […] nicht zugemutet werden kann.“
Gründe, aus denen dein Arbeitgeber dir fristlos kündigen kann
Gründe, aus denen du deinen Studentenjob fristlos kündigen kannst
Hast du einen triftigen Grund für eine fristlose Kündigung? Dann handel direkt: Nachdem sich der Kündigungsgrund zugetragen hat bzw. nachdem du davon erfahren hast, hast du nur zwei Wochen Zeit, deine fristlose Kündigung einzureichen.
Natürlich hast du auch in einem Studentenjob Anspruch auf Urlaubstage. Wie viele Tage genau dir zustehen? Das können wir dir nicht generell beantworten. In jedem Unternehmen gibt es dazu andere Regelungen. Allerdings gibt es in Deutschland einen Mindesturlaubsanspruch. Dieser beträgt bei Vollzeittätigkeiten vier Wochen jährlich, also 20 Urlaubstage. Bei einer Teilzeittätigkeit wie einem Studentenjob wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.
Du arbeitest in deinem Studentenjob weniger als acht Stunden am Tag? Kein Problem: Der Urlaubsanspruch richtet sich nur nach den Tagen, die du gearbeitet hast. Wie viel Stunden du an diesen Tagen gemacht hast, ist nicht relevant.
Wie viele Urlaubstage dir zustehen, kannst du also ganz einfach ausrechnen. Wenn dir bei Wochenarbeitstagen 20 Urlaubstage zustehen, sind es bei vier Arbeitstagen 16 Urlaubstage. Arbeitest du drei Tage pro Woche, darfst du zwölf Tage Urlaub machen. Und so weiter.
Hast du Lust, Auslandserfahrung zu sammeln? Dann ist ein Auslandspraktikum vielleicht genau das Richtige für dich! Hier findest du alle Infos zu Finanzierung und Planung sowie eine große Auswahl an freien Stellen.
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