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Sozialversicherung als Werkstudent

Sozialversicherung als Werkstudent

Die Sozialversicherung dient dazu, die finanziellen Risiken von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Krankheit, Unfällen, Arbeitslosigkeit oder im Alter abzufedern. Und ja: Auch als Werkstudent bist du verpflichtet, in die Sozialversicherung einzuzahlen. Durch das sogenannte Werkstudentenprivileg sind deine Sozialabgaben aber deutlich geringer als bei normalen Arbeitnehmern.

Häufig gestellte Fragen

Muss man als Werkstudent in die Sozialversicherung einzahlen?

Ja, auch als Werkstudent musst du grundsätzlich Sozialabgaben leisten. Allerdings bist du durch das sogenannte Werkstudentenprivileg von den meisten Beiträgen zur Sozialversicherung befreit.

Welche Sozialabgaben muss man als Werkstudent leisten?

Als Werkstudent zahlst du keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Nur in die Rentenversicherung zahlst du ein, sobald du mehr als 556 Euro im Monat verdienst.

Wie viel kostet Sozialversicherung für Werkstudenten?

Als Werkstudent ist die Rentenversicherung für dich der einzig relevante Sozialversicherungszweig. Von der Krankenversicherung mal abgesehen. Wenn du mehr als 556 Euro im Monat verdienst, zahlt dein Arbeitgeber einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 % deines Bruttolohns an die Rentenversicherung, du zahlst lediglich die Differenz zum allgemeinen Beitragssatz (18,6 %). Also 3,6 % deines Lohns. Du kannst dich aber auch ganz von der Rentenversicherung befreien lassen.

Werkstudent Sozialversicherung: Welche Sozialabgaben muss ich leisten?

Die Sozialversicherung besteht in Deutschland aus diesen fünf Zweigen:

  1. Krankenversicherung
  2. Pflegeversicherung
  3. Rentenversicherung
  4. Arbeitslosenversicherung
  5. Unfallversicherung

Als Werkstudentin bzw. Werkstudent musst du nicht in allen fünf Sozialversicherungszweigen Abgaben leisten. Durch das Werkstudentenprivileg bist du zu großen Teilen von der Sozialversicherung befreit: Du zahlst keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gar keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Nur die Rentenversicherung bildet eine Ausnahme. In die musst du einzahlen, sobald du mehr als 556 Euro im Monat verdienst.

Das Werkstudentenprivileg – Beachte die Stundengrenze!

Um das Werkstudentenprivileg nicht zu verlieren, musst du dich auf jeden Fall an die 20-Stunden-Grenze halten! In der Vorlesungszeit darfst du höchstens 20 Stunden in der Woche arbeiten. In den Semesterferien dann auch in Vollzeit. Überschreitest du die Grenze an mehr als 26 Wochen im Jahr, wird dir der Studentenstatus entzogen und du verlierst deine finanziellen Vorteile wie z. B. die Befreiung von der Sozialversicherung.

Krankenversicherung als Werkstudent

Dank Werkstudentenprivileg musst du zwar keine zusätzlichen Beiträge zur Krankenversicherung leisten, krankenversichert musst du aber auf jeden Fall sein! Entweder über die Familienversicherung, falls du darauf Anspruch hast, oder über die Krankenversicherung der Studenten. Alle relevanten Informationen dazu haben wir dir in einem eigenen Ratgeberartikel zusammenfasst:

Krankenversicherung als Werkstudent

Hier findes du alle Informationen, die du als Werkstudent oder Werkstudentin zum Thema Krankenversicherung brauchst.

Rentenversicherung als Werkstudent: Wie viel muss ich zahlen?

Als Werkstudentin oder Werkstudent ist die Rentenversicherung also der einzige relevante Sozialversicherungszweig. Von der Krankenversicherung mal abgesehen …

Der allgemeine Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt aktuell (Stand: 2025) 18,6 % des Bruttolohns und wird zu gleichen Teilen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Je nach Gehalt kann es jedoch auch sein, dass du weniger zahlen musst:

  • Minijob (bis 556 Euro): Wenn du nicht mehr als 556 Euro pro Monat in deinem Job als Werkstudent verdienst, zahlt dein Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 15 % deines Bruttolohns. Du trägst lediglich die Differenz – also 3,6 %. Bei deinem Arbeitgeber kannst du jedoch auch einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung stellen.
  • Midijob (556,01 Euro–2.000 Euro): Bei einem sogenannten Midijob hängt der Beitrag zur Rentenversicherung vom tatsächlichen Einkommen ab. Wie viel du monatlich zahlen musst, findest du am einfachsten mit einem Midijob-Rechner heraus. Such einfach bei Google danach.
Sozialabgaben als Werkstudent

Sozialabgaben als Werkstudent: Was bleibt am Ende des Monats übrig?

Ein kleines Rechenbeispiel: Du bekommst einen Stundenlohn von 12,82 Euro und reizt das Limit von 20 Wochenstunden komplett aus, arbeitest also 80 Stunden im Monat.

80 * 12 Euro = 1.025,60 Euro.

Da du in diesem Fall mehr als 556 Euro, aber weniger als 2.000 Euro verdienst, wird ein Teil deines Gehaltes für die Rentenversicherung abgezogen. Bei 1.025 Euro sind das ungefähr 8 % (ca. 82 Euro). Damit würden am Ende des Monats rund 940 Euro auf deinem Konto landen.

Willst du ganz genau wissen, wie viel Geld dir am Ende des Monats bleibt? Dafür gibt es sogenannte Brutto-Netto-Rechner.

Sozialversicherung als Werkstudent: Brutto-Netto-Rechner

Wenn du bei Google „Brutto-Netto-Rechner Werkstudent“ eingibst, findest du problemlos diverse Rechner. Damit kannst du genau berechnen, was am Ende des Monats auf deinem Konto landet. Füll dafür einfach die erforderlichen Felder (z. B. Alter, Steuerklasse und Bruttoeinkommen) aus und klick auf „berechnen“.

Weitere Abgaben als Werkstudent: Muss ich Steuern zahlen?

Ob von deinem Werkstudentengehalt auch noch Steuern abgehen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt nämlich ganz davon ab, wie viel du verdienst. In unserem Ratgeberartikel zum Thema Steuern als Werkstudent findest du alle Antworten zu diesem Thema:

Steuern als Werkstudent

Muss man als Werkstudent neben den Sozialabgaben eigentlich auch noch Steuern zahlen? Und wenn ja, um was für Summen geht's da? Wir sagen's dir!

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