Die Sozialversicherung dient dazu, die finanziellen Risiken von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Krankheit, Unfällen, Arbeitslosigkeit oder im Alter abzufedern. Und ja: Auch als Werkstudent bist du verpflichtet, in die Sozialversicherung einzuzahlen. Durch das sogenannte Werkstudentenprivileg sind deine Sozialabgaben aber deutlich geringer als bei normalen Arbeitnehmern.
Ja, auch als Werkstudent musst du grundsätzlich Sozialabgaben leisten. Allerdings bist du durch das sogenannte Werkstudentenprivileg von den meisten Beiträgen zur Sozialversicherung befreit.
Als Werkstudent zahlst du keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Nur in die Rentenversicherung zahlst du ein, sobald du mehr als 556 Euro im Monat verdienst.
Als Werkstudent ist die Rentenversicherung für dich der einzig relevante Sozialversicherungszweig. Von der Krankenversicherung mal abgesehen. Wenn du mehr als 556 Euro im Monat verdienst, zahlt dein Arbeitgeber einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 % deines Bruttolohns an die Rentenversicherung, du zahlst lediglich die Differenz zum allgemeinen Beitragssatz (18,6 %). Also 3,6 % deines Lohns. Du kannst dich aber auch ganz von der Rentenversicherung befreien lassen.
Die Sozialversicherung besteht in Deutschland aus diesen fünf Zweigen:
Als Werkstudentin bzw. Werkstudent musst du nicht in allen fünf Sozialversicherungszweigen Abgaben leisten. Durch das Werkstudentenprivileg bist du zu großen Teilen von der Sozialversicherung befreit: Du zahlst keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gar keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Nur die Rentenversicherung bildet eine Ausnahme. In die musst du einzahlen, sobald du mehr als 556 Euro im Monat verdienst.
Um das Werkstudentenprivileg nicht zu verlieren, musst du dich auf jeden Fall an die 20-Stunden-Grenze halten! In der Vorlesungszeit darfst du höchstens 20 Stunden in der Woche arbeiten. In den Semesterferien dann auch in Vollzeit. Überschreitest du die Grenze an mehr als 26 Wochen im Jahr, wird dir der Studentenstatus entzogen und du verlierst deine finanziellen Vorteile wie z. B. die Befreiung von der Sozialversicherung.
Dank Werkstudentenprivileg musst du zwar keine zusätzlichen Beiträge zur Krankenversicherung leisten, krankenversichert musst du aber auf jeden Fall sein! Entweder über die Familienversicherung, falls du darauf Anspruch hast, oder über die Krankenversicherung der Studenten. Alle relevanten Informationen dazu haben wir dir in einem eigenen Ratgeberartikel zusammenfasst:
Hier findes du alle Informationen, die du als Werkstudent oder Werkstudentin zum Thema Krankenversicherung brauchst.
Als Werkstudentin oder Werkstudent ist die Rentenversicherung also der einzige relevante Sozialversicherungszweig. Von der Krankenversicherung mal abgesehen …
Der allgemeine Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt aktuell (Stand: 2025) 18,6 % des Bruttolohns und wird zu gleichen Teilen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Je nach Gehalt kann es jedoch auch sein, dass du weniger zahlen musst:
Ein kleines Rechenbeispiel: Du bekommst einen Stundenlohn von 12,82 Euro und reizt das Limit von 20 Wochenstunden komplett aus, arbeitest also 80 Stunden im Monat.
80 * 12 Euro = 1.025,60 Euro.
Da du in diesem Fall mehr als 556 Euro, aber weniger als 2.000 Euro verdienst, wird ein Teil deines Gehaltes für die Rentenversicherung abgezogen. Bei 1.025 Euro sind das ungefähr 8 % (ca. 82 Euro). Damit würden am Ende des Monats rund 940 Euro auf deinem Konto landen.
Willst du ganz genau wissen, wie viel Geld dir am Ende des Monats bleibt? Dafür gibt es sogenannte Brutto-Netto-Rechner.
Wenn du bei Google „Brutto-Netto-Rechner Werkstudent“ eingibst, findest du problemlos diverse Rechner. Damit kannst du genau berechnen, was am Ende des Monats auf deinem Konto landet. Füll dafür einfach die erforderlichen Felder (z. B. Alter, Steuerklasse und Bruttoeinkommen) aus und klick auf „berechnen“.
Ob von deinem Werkstudentengehalt auch noch Steuern abgehen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt nämlich ganz davon ab, wie viel du verdienst. In unserem Ratgeberartikel zum Thema Steuern als Werkstudent findest du alle Antworten zu diesem Thema:
Muss man als Werkstudent neben den Sozialabgaben eigentlich auch noch Steuern zahlen? Und wenn ja, um was für Summen geht's da? Wir sagen's dir!
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