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Steuern als Werkstudent

Werkstudent Steuern - Welche Steuern muss ich zahlen?

Du giltst als Werkstudent, wenn du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist und neben deinem Studium bis zu 20 Stunden pro Woche (unter bestimmten Umständen auch mehr) in einem Unternehmen arbeitest. Oft haben Werkstudentenjobs einen fachlichen Bezug zum Studienfach – ein Muss ist das allerdings nicht.

Der ganz große Vorteil eines Werkstudentenjobs gegenüber einem Praktikum: Du sammelst nicht nur Berufserfahrung, sondern bekommst auch ein vernünftiges Gehalt. Aber muss man seinen Werkstudentenlohn eigentlich versteuern? Und lohnt sich als Werkstudent eine Steuererklärung?

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Werkstudent Steuern zahlen?

Als Studierender bist du vor dem Gesetz ein ganz normaler Arbeitnehmer. Das heißt: Du musst Steuern zahlen. Dank dem Werkstudentenprivileg bist du aber immerhin weitestgehend von der Sozialversicherung befreit.

Wie viel Steuern muss ich als Werkstudent zahlen?

Wie viel du monatlich an Steuern zahlen musst, hängt natürlich von deinem Gehalt als Werkstudent ab. Um genau herauszufinden, wie viel dir am Monatsende bleibt, nutzt du am besten einen Brutto-Netto-Rechner.

Welche Steuern muss ich als Werkstudent zahlen?

Als Werkstudent musst du unter Umständen (d. h. wenn du den Steuerfreibetrag überschreitest) Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer zahlen.

Wie viel darf ich als Werkstudent steuerfrei verdienen?

Als Werkstudent bist du 2025 ab einem Jahreseinkommen von 12.096 Euro (dem sogenannten Grundfreibetrag) lohnsteuerpflichtig.

Lohnt sich als Werkstudent eine Steuererklärung?

Auch als Werkstudent kann sich eine Steuererklärung lohnen. Und zwar vor allem dann, wenn du im vergangenen Jahr Lohnsteuer gezahlt hast. Dann kannst du auch einen großen Teil deiner Studienkosten (z. B. Semestergebühren oder Kosten für Lehrmaterialien) von der Steuer absetzen.

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Gehalt als Werkstudent

Hast du Fragen zum Thema Werkstudentengehalt, die über das Thema Steuern hinausgehen? Zum Beispiel zu BAföG oder Kindergeld? Dann findest du hier die Antworten!

Werkstudent Steuern: Welche Steuern muss ich als Werkstudent zahlen?

Als Studierender bist du vor dem Gesetz ein ganz normaler Arbeitnehmer. Das heißt: Grundsätzlich bist du steuerpflichtig. Wwenn du mit deinem Jahresgehalt eine bestimmte Summe überschreitest, musst du Lohnsteuer und Kirchensteuer zahlen. Bei Werkstudenten kommt das aber nur selten vor.

Werkstudent Lohnsteuer: Wann muss ich als Werkstudent Lohnsteuer zahlen?

Als Werkstudent oder Werkstudentin gilt für dich ein Steuerfreibetrag von 12.096 Euro (Stand: 2025). Wenn du in einem Jahr mehr verdienst, wirst du als Werkstudent lohnsteuerpflichtig.

Von deinem Jahresverdienst werden aber auch noch der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro sowie ein Sonderpauschbetrag von 36 Euro abgezogen. Das heißt: Du darfst in einem Jahr sogar 13.326 Euro verdienen, ohne Lohnsteuer zahlen zu müssen. Im Monat macht das 1.110,50 Euro.

Durch die 20-Stunden-Grenze kommen die wenigsten Werkstudierenden auf so einen Monatslohn. Relevant wird das Ganze aber auf jeden Fall, wenn du die Ausnahmeregelung für die Semesterferien nutzt und dort mehr verdienst …

20-Stunden-Grenze

Für Werkstudentinnen und Werkstudenten gilt die 20-Stunden-Grenze. Das heißt: In der Vorlesungszeit darfst du höchstens 20 Stunden in der Woche arbeiten. In den Semesterferien dann auch in Vollzeit. Überschreitest du die Grenze an mehr als 26 Wochen im Jahr, wird dir der Studentenstatus entzogen und du verlierst deine finanziellen Vorteile wie z. B. die Befreiung von der Sozialversicherung.

Wie viel Lohnsteuer muss ich als Werkstudent zahlen?

Wenn du als Werkstudentin oder Werkstudent lohnsteuerpflichtig wirst, fällst du in der Regel in Steuerklasse 1. Wie hoch der Lohnsteuersatz für dich ist, lässt sich nicht pauschal sagen, da er sich nach dem Gehalt richtet. Da der Lohn von Werkstudenten aber natürlich nicht extrem hoch ist (durchschnittlich ca. 13 Euro), wirst du dich bei der Lohnsteuer nah am Minimalsteuersatz von 14 % bewegen.

Steuerklassen als Werkstudent

Als Werkstudentin oder Werkstudent fällst du höchstwahrscheinlich in Steuerklasse 1. Das ändert sich erst, wenn du heiratest oder ein Kind hast. In diesen Fällen hast du verschiedene Möglichkeiten, über die du dich genau informieren solltest.

Es kann zudem auch sein, dass du in Steuerklasse 6 fällst – und zwar dann, wenn du mehr als nur einen Job hast. Informationen dazu findest du in unserem Ratgeber zum Thema Werkstudent und Minijob gleichzeitig.

Wenn du lohnsteuerpflichtig bist, musst du übrigens nicht dein ganzes Gehalt versteuern, sondern nur den Teil, der über dem Steuerfreibetrag liegt.

Mal ein kleines Rechenbeispiel: Du verdienst in deinem Werkstudentenjob 1.200 Euro pro Monat. Das macht im Jahr 14.400 Euro. Davon werden noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro) sowie der Sonderpauschbetrag (36 Euro) abgezogen. Dein relevantes Jahresgehalt beträgt also 13.134 Euro. 1.038 Euro mehr als der Steuerfreibetrag (12.096 Euro).

Wenn wir von einem Lohnsteuersatz von 14 % ausgehen, macht das 145,32 Euro. Diese Summe musst du über das Jahr verteilt an Lohnsteuer zahlen.

Und keine Sorge: Die Summe musst du nicht selbst überweisen, dein Arbeitgeber führt sie direkt ans Finanzamt ab.

Lohnsteuerrechner

Wenn du ganz wissen willst, ob und wenn ja, wie viel Lohnsteuer du als Werkstudent zahlen musst, nutz am besten den Lohn- und Einkommenssteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Google dafür einfach nach „Lohnsteuerrechner BMF“, fütter den Rechner mit deinen Daten und lass dir anzeigen, ob und wie viel Lohnsteuer du entrichten musst.

Werkstudent Steuern

Kirchensteuer als Werkstudent: Wann muss ich Kirchensteuer zahlen?

Wenn du als Werkstudent lohnsteuerpflichtig bist und der katholischen oder evangelischen Kirche angehörst, musst du Kirchensteuer zahlen. Wie viel, hängt von deiner Lohnsteuer ab – die Kirchensteuer beträgt 8–9 % der Lohnsteuer. Zahlst du monatlich 10 Euro Lohnsteuer, beträgt deine Kirchensteuer demnach ca. 0,80 bis 0,90 Euro.

Bist du konfessionslos oder nicht lohnsteuerpflichtig, zahlst du auch keine Kirchensteuer.

Steuern Werkstudent: Lohnt sich eine Steuererklärung als Werkstudent?

Beim Thema Steuererklärung denken sich wohl die meisten Studierenden: „Ach, damit brauche ich mich doch jetzt noch nicht zu beschäftigen!“ In vielen Fällen ist das auch so, als Werkstudent kann dir eine Steuererklärung aber tatsächlich etwas bringen. Nämlich dann, wenn du im zurückliegenden Kalenderjahr Lohnsteuer gezahlt hast. Oft kannst du dir diese vom Finanzamt zurückholen. Und unter Umständen auch die Kirchensteuer.

Du solltest bei deinen Gehaltsabrechnungen also unbedingt darauf achten, ob du Lohnsteuer abgeführt hast!

Wenn du Lohnsteuer gezahlt hast, kannst außerdem du einen großen Teil deiner Studienkosten von der Steuer absetzen. Dazu zählen etwa:

  • Kosten für Lehrmaterialen wie z. B. Bücher
  • Kosten für die Fahrt zur Uni wie z. B. für dein ÖPNV-Ticket
  • Semestergebühren
  • Ausgaben für notwendige Ausstattung (z. B. Laptop)

Weitere Abgaben als Werkstudent: Sozial- und Krankenversicherung

Abgesehen von den Steuern, die du als Werkstudent möglicherweise zahlen musst, gibt es noch zwei Kostenfaktoren: Die Krankenversicherung und die Beiträge zur Sozialversicherung. Zu beiden Themen haben wir Ratgeber, auf denen du alle relevanten Informationen findest:

Krankenversicherung als Werkstudent

Hier erfährst du alles, was du über das Thema Krankenversicherung im Werkstudentenjob wissen musst.

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Und hier findest du alle Informationen über die Sozialabgaben als Werkstudent.

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